Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/078

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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und Abführung eines Theils der rückständigen Zinsen von Gemeinds-Schulden zweiter Klasse beträgt in der Gemarkung der Gemeinde Beienheim, Patrimonialgerichts Beienheim, auf einen Gulden Ortssteuerkapital:

1.) der Gemeindsglieder 2 kr. 3,5732 pf.
2.) der Nichtgemeindsglieder von immer steuerbaren
Objekten

3

-

0,4971

-
3.)[GWR 1] der vorhin Steuerfreien - - 1,1761 -
Gießen den 22. September 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Ausschlag der diesjährigen Kommunalbedürfnisse in der Gemeinde Steinfurt.

Der zur Bestreitung der diesjährigen Kommunalbedürfnisse in der Gemeinde Steinfurt, Patrimonialgerichts Steinfurt, genehmigte Ausschlag beträgt auf einen Gulden Ortssteuerkapital:

1.) der Gemeindsglieder - kr.
-
pf.
2.) der Nichtgemeindsglieder von immer steuerbaren Objekten 2 - 3,4329 -
3.) der vorhin steuerfreien Objekte - - 3,5757 -
Gießen den 22ten September 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Ausschlag zur Bestreitung diesjähriger Kommunalbedürfnisse in der Gemeinde Rödelheim.

Zur Bestreitung der diesjährigen Zinsen von den Kriegsschulden, sodann der übrigen Kommunalausgaben 3ter Klasse ist der Gemeinde Rödelheim, Amts Rödelheim, unterm heutigen in Beziehung auf die bei der Liquidation und Klassifikation der Gemeindsschulden ertheilte Ausscheidung der Kriegsschulden, ein Ausschlag auf den Steuerfuß bewilligt worden, welcher auf einen Gulden Ortssteuerkapital beträgt:

1.) für die Gemeindsglieder und die immer steuerbar gewesenen
Nichtgemeindsglieder, welche in dem Orte wohnen
5 kr. 0,9402 pf.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: 2.)