Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/004

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Es wird solches zur Nachricht und Nachachtung aller derjenigen, welche es angeht, hiermit öffentlich bekannt gemacht. — Darmstadt den 29ten Juni 1819.

Auf besondern allerhöchsten Befehl
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
Freiherr von Lichtenberg. Wreden. Freiherr von Lehmann.
L. von Zangen.



Verhältnisse der vorzüglichsten in- und ausländischen Gewichte und Ellenmaaße zu den neuen Großherzoglich Hessischen.

Nach Vorschrift des §. 29. des Gesetzes vom 10ten December 1817, werden die Verhältnisse der vorzüglichsten in- und ausländischen Gewichte und Ellenmaaße zu den neuen Großherzoglich Hessischen, hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Darmstadt den 17ten Juni 1819.
Großherzoglich Hessische Maaß- und Gewichts- Kommission.
Eckhardt.
vt. Schäffer.


Ort
des
Gebrauchs.
Art
der
verglichenen Ge-
gestände.
Gewichte.
Ellen
Größe d. Lo-
kalpfundes
in neuen Lth.
Größe des Centners
Größe d. El-
len in neuen
Normalzoll.
in Lokal-
pfunden
nach neuem Großher-
zogl. Hess. Gewicht
Lth 1/10000 Lth
Pfund
Pfund
Lth
1/10000 Loth Zll Dezimalth
Amsterdam Handelsgewicht 31 6260 100 98 26 6052
Münz- und Trois-Gewicht 31 5030 - - - -
Elle - - - - - - 27 5562
Brabanter Elle daselbst - - - - - - 27 7647
Baaden (Großherzogthum)
(gesetzl. durch Verordnung
vom 10. Nov. 1810)
Handelsgewicht 32 - 100 100 - -
Elle - - - - - - 24 -
Basel Handelsgewicht 30 6992 100 95 29 9200
Große Elle (Aune) - - - - - - 47 1738
Kleine Elle (Braccio) - - - - - - 21 7640
Bayern (Königreich)
(gesetzlich nach Regierungsblatt
N. XX. d. d. 28. Febr. 1809)
Handelsgewicht 35 9392 100 112 9 9254
Elle - - - - - - 33 4008