Szugken
Hohenwalde ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Hohenwalde (Begriffserklärung). |
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Hierarchie
- Regional > Litauen > Szugken
- Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > Kreis Ragnit > Szugken
Einleitung
Szugken, Szugen, Kreis Ragnit, Ostpreußen.
Quellen:
Name
Der Name beschreibt die natürlichen Gegebenheiten.
- preußisch-litauisch "zuikineti" = auf Hasenjagd gehen
- "zuikinis" = Hasenköpfe, Tulpenapfel, ein Winterapfel mit hohem Ertrag, der sich bis Februar gut lagern lässt
- "zuikis" = der Hase, aber auch Gemeines Zittergras (bot. briza media), eine Wiesenpflanze mit braunem Stengel und braunem Köpfchen (Hasengras)
Politische Einteilung
1940 ist Szugken eine Gemeinde mit den Dörfern Naujeningken (Kr.Ragnit) und Szugken.
Kirchliche Einteilung / Zugehörigkeit
Evangelische Kirche
Szugken ist seit 1900 Kirchspiel, vorher gehörten die Ortschaften zum Kirchspiel Wischwill.
Zugehörige Ortschaften
Zum Kirchspiel Szugken gehörten 1912 folgende Ortschaften:
Adomischken, Augsgirren Dorf u. Forst, Bäuerlich Nausseden, Erbfrei Nausseden, Groß Szagmanten, Heydebruch, Hoch Szagmanten, Jura Oberförsterei, Klein Szagmanten, Köllmisch Nausseden, Krakischken, Lindicken, Motzischken, Naujeningken, Nausseden Forst, Schäferei Nausseden, Schustern Dorf u. Forst, Sokaiten, Szagmanten, Szugken, Tautischken, Weszeningken, Woidballen.
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Kirchenbücher
siehe: Ostpreußen/Genealogische Quellen/Kirchbuchbestände Kreis Pogegen
Standesamtsregister
Die Standesamtsregister von Szugken ...
Verschiedenes
Karten
Internetlinks
Offizielle Internetseiten
Teilauswertung zu Szugken: Memelland, OFB
Zufallsfunde
- Amtsgericht Wermelskirchen, Geschäfts-Nr. 2 UR II 17/72. Aufgebot.
- Der Erich Gelhar in 5678 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 48 hat beantragt, den verschollenen Heinrich Gelhar, Schmied, geboren am 26.1.1890, zuletzt wohnhaft in Szugken Kreis Tilsit, Ragnit/Ostpr., für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 19. Dezember 1972, 10.30 Uhr, bei dem obenbezeichneten Gericht zu melden, da er sonst für tot erklärt werden kann. Alle Personen, die Auskunft über den Verschollenen geben können, werden aufgefordert, dies bis zu dem oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht anzuzeigen. Unterschrift/Siegel.
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>SZUKENKO15DC</gov>