Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/471
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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a.
Legitimationsschein.
Nachdem der Militärpflichtige Georg Walther[GWR 1] aus Gießen, Regierungsbezirks Gießen, welcher bei der vorjährigen Musterung Nr. 20 gezogen, in der Person des mit einem Einsteherpatent versehenen Feldwebels Ernst Finck[GWR 1] aus Berstadt, Regierungsbezirks Nidda, einen Stellvertreter für sich eingestellt hat, so wird ihm zu seiner Legitimation, daß er seiner Militärdienstpflicht Genüge geleistet habe, der gegenwärtige Schein ertheilt.
- Darmstadt den 1. April 1850.
- Das Commando
- des 1. Infanterieregiments.
(Regimentssiegel.)
- (Unterschrift.)
Legitimationsschein.
Nachdem der Militärpflichtige Georg Walther[GWR 1] aus Gießen, Regierungsbezirks Gießen, welcher bei der vorjährigen Musterung Nr. 20 gezogen, in der Person des Musketiers Christian Laub[GWR 1] aus Griesheim, Regierungsbezirks Darmstadt, einen Stellvertreter für sich eingestellt hat, so wird ihm zu seiner Legitimation, daß er seiner Militärdienstpflicht Genüge geleistet habe, der gegenwärtige Schein ertheilt. Es wird aber zugleich vorbehalten, daß er, im Falle sein Stellvertreter in der ersten Hälfte seiner Dienstzeit desertiren sollte, dem Artikel 50 des Recrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 zufolge selbst marschiren oder einen anderen Stellvertreter beibringen müsse.
- Worms den 1. April 1850.
- Das Commando
- des 1. Infanterieregiments.
(Regimentssiegel.)
- (Unterschrift.)
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Sämtliche Personennamen auf den Seiten 466 - 471 sind fiktiv! Referenzfehler: Ungültiges
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