Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/289

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Großherzogtum Hessen‎ • Regierungsblatt 1849
Version vom 16. April 2012, 06:05 Uhr von Minhoefer (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[288]
Nächste Seite>>>
[290]
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Wegen Überbreite der Tabelle bitte zwecks Darstellung derselben nach unten scrollen.



fl.
kr.
3) verfallenen Einstandssummen und Prämien betrugen (I. 3.) 2634 14
4) Vermögensbeträge von solchen, welche in Folge erlittener
Strafen zum Kriegsdienst unfähig sind (I. 4.)
- -
5) An Zinsen sind oben (I. 5.) vereinnahmt 27,040 fl. 57 ½ kr.
sodann waren nach der Bekanntmachung vom 20. September 1847 noch
in der Kasse
9827 fl. 12 ¼ kr.
Von diesen
36,868 fl. 9 ¾ kr.
sind an die Einsteher von 1837 bis 1847
a) bezahlt worden nach II. A. 3. 163 fl. 56 ½ kr.
bezahlt worden nach II. B. 3. 120 fl. 56 ½ kr.
bezahlt worden nach II. C. 3. 175 fl. 10 ¼ kr.
bezahlt worden nach II. D. 3. 157 fl. 7 ¾ kr.
bezahlt worden nach II. E. 3. 160 fl. 1 ½ kr.
bezahlt worden nach II. F. 3. 3934 fl. 34 ½ kr.
bezahlt worden nach II. G. 3. 3561 fl. 19 ¾ kr.
bezahlt worden nach II. H. 3. 3619 fl. 45 ¾ kr.
bezahlt worden nach II. I. 3. 4090 fl. 45 ¾ kr.
bezahlt worden nach II. K. 3. 3974 fl. 16 kr.
bezahlt worden nach II. L. 3. 2733 fl. 33 ¼ kr.
zusammen:
33,553 fl.

24 ½ kr.
mithin verbleiben noch zu verwenden
3314 45 ¼
145,795 3
Hiervon abgezogen die Verwaltungskosten etc. mit 1465 18 ¼
so beträgt der zur Stellung von Einstehern für 1848 bestimmte Fond 144,329 44 ¾

B. Es mußten durch Einsteher ersetzt werden:

1) 534 Kriegsdienstpflichtige für 1848 mit 6 und resp. 5jähriger Dienstzeit (I. 2. a.)
2) 44 Soldaten, welche die Vertretungssummen bezahlt haben (I. 2. b.), sodann 14 Einsteher, deren Einstandssummen (nach I. 3) verfallen waren oder einbehalten worden sind. (Darunter sind 9 Deserteure; 1 Selbstmörder; 2 Einsteher, welche wegen Untauglichkeit, die schon vor ihrem Eintritt in den Militärdienst bestanden hatte, wieder entlassen werden mußten; 2 Einsteher, welche eine anderweite Anstellung im Militärdienste erhalten haben.) Diese 58 Individuen hatten am 1. April 1848 noch 99 resp. 42 = 141 Dienstjahre.

C. Bei der Truppenergänzung des Jahres 1848 sind 604 Einsteher gestellt worden.

Die Prämien für die Excapitulanten berechneten sich nach dem gesetzlich bestimmten Fonds so, daß bei voller 6iähriger Dienstzeit die einfache Prämie Sechs und zwanzig Gulden 30 kr., die doppelte Drei und fünfzig Gulden beträgt.