Bauer (Berufsbezeichnung)
Die Lebensumstände im lokalen und regionalen Bereich mit den natürlichen und kulturellen zeitlichen Gegebenheiten geben Hinweise zur Anlage von Biografien unserer Vorfahren in der jeweiligen Generation. Land und Leute in ihrer Zeit, ihre Siedlung, Sprache, Kirche, und die Vernetzung ihres Lebensraumes. Kurzgefasste Informationen mit Grundlagen für notwendige Einblicke finden sich u.a. (Ackerbürger) im Deutschen Städtebuch ...
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Bauer ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Bauer (Begriffserklärung). |
Einleitung
Begriffsbestimmungen
- Bauer = Buer (ndd.)
- Bedeutung, ursprünglich in Norddeutschland: "Bur" = der sich einen festen Wohnsitz schaffende freie (Late) Siedler.
- Bedeutung im Nachmittelalter: Sammelbegriff für einen "Landbebauer" (=Bauer), Eigenbehöriger, Inhaber, Eigentümer oder Mitarbeiter in einer landwirtschaftlichen Wirtschaft.
- Bedeutung, ursprünglich in Norddeutschland: "Bur" = der sich einen festen Wohnsitz schaffende freie (Late) Siedler.
- "Bur" = ursprüngliche Bezeichnung der Sohlstätte als Wohnsitz des Siedlers.
- "Nahegeburen" oder Nachbarn waren die rundum angrenzenden Siedler einer "burscapia".
- "burscapia" = Siedlungsbezirk (Bauerschaft) mehrerer "Burs" unter Einschluß der darin wohnenden Handwerker oder Tagelöhner (keine Ackersleute) mit ihren Hausstellen (auf Hof- oder Gemeinheitsgrund)
- "Burgericht" = Gerichtsbezirk über die freien, nun ansässigen Siedler.
Verpflichtung zum Heerdienst
Allodialbesitzer eines "Bur" oder Freigutes mit einem Umfang von etwa 3 bis 4 Hufen Grundeigentum hatten im Mittelalter Heerdienst zu leisten und mußten sich in dieser Zeit bis zu 3 Monaten samt ihrer Ausrüstung und Begleitung selber unterhalten. Durch Eigengebung an kirchliche Institutionen konnte die "Burs" der Verpflichtung entkommen, wurden vom Heerdienst befreit und erhielten ihren Besitz als Erblehen zurück.
Preussische Definition 19. Jhdt
Bauer, im weitesten Sinne jeder Landbewohner im Gegensatz zum Städter, insbesondere ein solcher, der sich mit Landwirtschaft beschäftigt. Das preussische Landrecht definiert vor 1890: „Zum Bauernstand gehören alle Bewohner des platten Landes, welche sich mit dem unmittelbaren Betrieb des Ackerbaues und der Landwirtschaft beschäftigen, insofern sie nicht durch adlige Geburt, Amt oder Rechte von diesem Stande ausgenommen sind.“
Kleiner Landwirt
Im engern Sinne versteht man unter Bauer nur einen solchen kleiner Landwirt, welcher auf eignem Grund u. Boden wirtschaftet, also den Bauerngutsbesitzer im Gegensatz zum Pächter und zum landwirtschaftlichen Arbeiter oder Dienstboten. Vom Grossgrundbesitzer unterscheidet er sich durch den Umfang des Gutes.
Frühere Unterscheidung
Die frühere Unterscheidung zwischen einem Ritter- und Bauerngut, welche sich darauf gründete, dass der Besitz eines Rittergutes ein Vorrecht des Adels war, und dass damit gewisse sonstige Vorrechte, namentlich Steuerfreiheit, verbunden waren, ist durch die preussische Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts beseitigt worden, wenn sich auch noch manche privatrechtlichen Eigentümlichkeiten der Bauerngüter bis in das 20. Jahrhundert erhielten.
Lokale Klassifizierung
Nach der Grösse ihres Besitzes (Hofstandardwerte), teilweise auf der Grundlage des bis in das Mittelalter zurück reichenden lokalen Markenrechtes (Markenanteile), werden in den verschiedenen Gegenden Deutschlands unterschieden:
- Vollbauer (Vollspänner, Vollmeier, Vollerben, Vollhöfner, Besitzer ganzer Höfe, Hofbauern)
- Dreiviertelbauer (Hüfnermeier, Dreiviertelspänner)
- Halbbauer (Halbspänner, Halbhufner, Huber, Halbmeier, Halberbe)
- Viertelhofbauer oder Lehner, Eigenlehner, Kötter (Katen, Kotsassen, Kossäten, von »Kot« od. »Kat«, kl. Hof), welche nur ein Haus oder etwas Ackerland besitzen, endlich
- Hintersiedler (Hintersitzer, Hintersasse, Kleinhäusler, Tropfhäusler), die nur mit einem Haus u. etwas Grundbesitz angesessen sind.
- Kötter, auch Markenkötter, Pferdekötter
- Brinksitzer (oder 1547 "Knüver" in Heiden) als Hausstätten für Heuerlinge
Andere Bezeichnungen erklären sich aus dem frühern Abhängigkeitsverhältnis der betreffenden Bauern, wie Kirchenbauern, Küsterbauern, Stiftsbauern, Pfarr-Bauern, Amtsbauern, Patrimonialbauern und dergleichen, oder der städtischen Lage: Ackerbürger.
Klassifizierung in den Bräuchen
- Hochzeitseinschränkung nach Hofstatus 1592 in der Münsterschen Landordnung
Berufsbezeichnungen
Weitere Berufsbezeichnungen waren:
- Ackerer (selbständig)
- Ackersmann (selbständig)
- Ackerbürger (selbständig)
- Ackerknecht (unselbständig)
- Landwirt (selbständig)
- Gutbesitzer, Gutspächter
Hofanlage
Quelle
- Hic Leones
- Sombart, Werner: Der moderne Kapitalismus, 1. Halbband: Die vorkapitalistische Wirtschaft.
Bibliografie
- Prof. Dr. Clemens Pagenstert: Die Bauernhöfe im Amte Vechta (2. Auflage 1976)
- Sombart, Werner: Der moderne Kapitalismus. (6 Bde.) Verlag v. Duncker & Humblot (1928)
- Bonnemère: Histoire des paysans (2. Aufl., Paris 1874, 2 Bände)
- Maurer, von : Geschichte der Fronhöfe, Bauernhöfe etc. in Deutschland (Erlangen 1862-63, 4 Bände)
- Maurer, von : Geschichte der Dorfverfassung in Deutschland (Erlangen 1865-66, 2 Bände)
- Probyn: Systems of land tenure in various countries (London 1881)
- Bäuerliche Zustände in Deutschland (in den "Schriften des Vereins f. Sozialpolitik", Bd. 22 - 24, Leipzig 1883 ff.)
- Knapp: "Die Bauernbefreiung u. der Ursprung der Landarbeiter in dem ältesten Theile Preussens" (Leipzig 1887, 2 Bände).