Verwaltungsverband

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Der Begriff

Verwaltungsverband ist die Bezeichnung für einen freiwilligen Zusammenschluss mehrerer Gemeinden eines Landkreises, dem sie verschiedene Aufgaben übertragen. Er ist keine Gebietskörperschaft sondern eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Die Mitgliedsgemeinden behalten ihre rechtliche Eigenständigkeit. [1]

Der Verwaltungsverband entspricht damit der Verwaltungsgemeinschaft in anderen Bundesländern.

Einzelne Definitionen

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist nach Gemeindeordnung der Gemeindeverwaltungsverband eine besondere Form der Verwaltungsgemeinschaft.

Sachsen

Im Bundesland Sachsen findet der Begriff Verwaltungsverband Verwendung. [2]

GOV-Objekttyp

127 - Verwaltungsverband - {deu=Verwaltungsverband}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Verwaltungsverband,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Verwaltungsverband. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  2. Artikel Verwaltungsverband. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.