Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/589

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 37.


15) Dorothea Obenauer, ohne Gewerbe aus Niederflörsheim, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 29. April 185 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, geschärft in den ersten und letzten 14 Tagen durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
16) Anton Becker, Maurergeselle aus Spiesheim, wegen schwerer vorbedächticher Körperverletzung, durch Urtheil vom 8. Mai 1853 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten.
17) Juliane Braun, Dienstmagd aus Steinheim, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 6. Mai 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.
18) Anna Maria Ramb, ohne Gewerbe aus Welgesheim, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 6. Mai 1853 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, geschärft in den letzten 14 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während weiteren 4 Jahren nach Ablauf der durch Urtheil des Großherzogliehen Bezirksgerichts vom 29. October 1851 gegen dieselbe bereits erkannten 2jährigen polizeilichen Aufsicht.
19) Gottfried Samuel Andreas Raupe, Schuhmacher aus Buttstädt, wegen Betrugs, durch Urtheil vom 3. Juni 1853 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, geschärft in den letzten 14 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.
20) Maria Magdalena Bechtel, ohne Gewerbe aus Hahnheim, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 3. Juni 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 8 Tagen, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
21) Wilhelm Wilk, Schlossergeselle aus Darmstadt, wegen Landstreicherei und Paßfälschung, durch Urtheil vom 3. Juni 1853 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, geschärft in den letzten 14 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
22) Philipp Lohmann, Mäkler aus Schafhaufen, wegen Eindringens in eine fremde Wohnung, Beschädigung fremden Eigenthums und schwerer Körperverletzung, durch Urtheil vom 3. Juni 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
23) Johann Emil Uhler, Handarbeiter aus Mainz, wegen Verletzung der Staats- etc. Verträge zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche Bayern, durch Urtheil vom 27. Mai und 10. Juni 1853 in contumaciam in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten. 24) Franz Vlasdeck, Flößer aus Castel, wegen schwerer Körperverletzung, durch Urtheil vom 10. Juni 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.
25) Heinrich Henzel, Taglöhner aus Dromersheim, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 24. Juni 1853 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, geschärft in den letzten 14 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.

III. Von den Großherzoglichen Bezirksgerichten:
a) Von dem Großherzoglichen Bezirksgerichte zu Mainz:

1) Elisabetha Berg, ohne Gewerbe aus Fechenheim, wegen Landstreicherei, durch Urtheil vom 5. Januar 1853, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, geschärft in den letzten 8 Tagen eines