Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/347
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [346] |
Nächste Seite>>> [348] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
No. 31.
Inhalt: 1) Verordnung, die Ausdehnung der Feuerversicherungs-Gesellschaft "deutscher Phönix" zu Frankfurt a. M. auf das Großherzogthum Hessen betr.; -2) Dienstnachrichten; -3) Militärdienstnachrichten; - 4) Versetzungen in den Ruhestand; - 5) Concurrenzeröffnungen; - 6) Sterbfälle.
LUDWIG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Nachdem die Feuerversicherungs-Gesellschaft "deutscher Phönix" zu Frankfurt am Main um Ausdehnung der für die Versicherungen der Aachen-Münchener Gesellschaft und der Gesellschaft Colonia getroffenen Bestimmungen auf die von ihr übernommenen Versicherungen gebeten und sich ergeben hat, daß die Bewilligung dieses Gesuchs, mit Rücksicht auf die Interessen Unserer Unterthanen, keinem Anstande unterliegt, haben Wir verordnet und verordnen, wie folgt:
Der Feuerversicherungs-Gesellschaft "deutscher Phönix" ist es gestattet, ihre Wirksamkeit in Bezug auf die Mobiliar-Versicherungen - also mit Ausschluß der Versicherungen von Gebäuden - auf Unser gesammtes Großherzogthum nach Inhalt der nachstehend angefügten Statuten
und der Nachträge zu denselben (Anlage I. II. III.) auszudehnen.
Wir ertheilen dieser Gesellschaft die Rechte einer inländischen Actien-Gesellschaft für Mobiliar-Feuer-Versicherungen, wie solche nach den dermalen bestehenden Gesetzen und Verordnungen