Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/347

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.

No. 31.

Darmstadt am 7. October 1851.

Inhalt: 1) Verordnung, die Ausdehnung der Feuerversicherungs-Gesellschaft "deutscher Phönix" zu Frankfurt a. M. auf das Großherzogthum Hessen betr.; -2) Dienstnachrichten; -3) Militärdienstnachrichten; - 4) Versetzungen in den Ruhestand; - 5) Concurrenzeröffnungen; - 6) Sterbfälle.


Verordnung,
die Ausdehnung der Feuerversicherungs-Gesellschaft "deutscher Phönix" zu Frankfurt a. M. auf das Großherzogthum Hessen betreffend.

LUDWIG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Nachdem die Feuerversicherungs-Gesellschaft "deutscher Phönix" zu Frankfurt am Main um Ausdehnung der für die Versicherungen der Aachen-Münchener Gesellschaft und der Gesellschaft Colonia getroffenen Bestimmungen auf die von ihr übernommenen Versicherungen gebeten und sich ergeben hat, daß die Bewilligung dieses Gesuchs, mit Rücksicht auf die Interessen Unserer Unterthanen, keinem Anstande unterliegt, haben Wir verordnet und verordnen, wie folgt:

§. 1.

Der Feuerversicherungs-Gesellschaft "deutscher Phönix" ist es gestattet, ihre Wirksamkeit in Bezug auf die Mobiliar-Versicherungen - also mit Ausschluß der Versicherungen von Gebäuden - auf Unser gesammtes Großherzogthum nach Inhalt der nachstehend angefügten Statuten

und der Nachträge zu denselben (Anlage I. II. III.) auszudehnen.

§. 2.

Wir ertheilen dieser Gesellschaft die Rechte einer inländischen Actien-Gesellschaft für Mobiliar-Feuer-Versicherungen, wie solche nach den dermalen bestehenden Gesetzen und Verordnungen