Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/124
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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No. 14.
- 6) die Schenkung eines Ungenannten von 100 fl. an die katholische Kirche zu Oberwöllstadt für jährliche Abhaltung von zwei Rorateämtern.
In Folge allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen zum ehrenden Andenken der Stifter dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Darmstadt den 17. April 1851.
Neuling
Die unterzeichnete Behörde bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit höchster Genehmigung an dem Ausgang der durch Offenbach führenden Straße nach Seligenstadt eine neue Chausseegelderhebungsstätte errichtet worden ist.
- Darmstadt, den 22. Mai 1851.
vt. Pfannmüller
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern hat in Betracht der häufigen, in den letzten Jahren zu Bromskirchen stattgehabten Brände die Einführung des Artikels 10 des Gesetzes vom 21. Februar 1824, die Vergütung der Brandschäden betreffen, in dieser Gemeinde für nothwendig erkannt, welches hierduch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
- Biedenkopf, am 14. April 1851.
Aus Veranlassung der zu Hirschhorn in neuerer Zeit vorgekommenen häufigen Brände ist mit Genehmigung Großherzogl. Hess. Ministeriums des Innern der Art. 10 des Gesetzes vom 21. Februar 1824 auf diese Gemeinde in Anwendung gesetzt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. – Erbach am 15. Mai 1851.