Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/005

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt No. 2.

Darmstadt am 13. Januar 1851.

Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.; – 2) Ernennungen in Beziehung auf den außerordentlichen Landtag; – 3) Dienstnachrichten; – 4) Militärdienstnachrichten; – 5) Versetzungen in den Ruhestand; – 6) Sterbfälle

Bekanntmachung,

die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

Im Laufe des vierten Quartals 1850 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:

1) das Vermächtnis der Maria Magdalena Kick zu Darmstadt zu Gunsten der Armen zu Alsfeld im Betrage von 200 Gulden;
2) die Schenkung der Wittwe des Physicatsarztes Dr. Hahn zu Wenings zu Gunsten der Armen zu Wenings in Betrage von 1000 Gulden.

In Folge allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen zu Sm ehrenden Andenken der Stifter dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.
In Verhinderung des Ministerial-Directors.
v. Bechtold.

Neuling.


Ernennungen in Beziehung auf den außerordentlichen Landtag.

Des Großherzogs Königliche Hoheit haben in Gemäßheit der Art. 85 und 86 der Verfassungsurkunde und des Art. 2 des Gesetzes vom 10. October 1849, die landständische Geschäfts-Ordnung