GOV-Daten Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

GOV-Hauptseite > GOV/Projekt > GOV-Datenerfassungen > GOV-Daten Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

Projekt GOV
hier: GOV-Daten Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

GOV-Datenbankabfrage:

Infoseiten zum Projekt:

Datenerfassung:

Kontakt:

Kategorien:

GenWiki & GOV

Seite im Genwiki

Seite im GOV

Organisation

Die kleinste Organisationseinheit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist die Kirchengemeinde als Orts- oder Personalgemeinde. Gem [1] Artikel 9 und 10

Kirchengemeinden können Gesamt- oder Zweckverbände bildem. Gem. [1] Artikel 12

Jede Kirchengemeinde hat mindestens eine Pfarrstelle. Gem [1] Artikel 13

Hat eine Kirchengemeinde mehrere Pfarrer werden Pfarrbezirke eingerichtet. Gem. [1] Artikel 60

Eine Vikariatsgemeinde ist eine Kirchengeeinde mit aufgehobener Pfarrstelle und Pfarreivermögen. Gem. [1] Artikel 33

Betreut ein Pfarramt mehrere Kirchengemeinden bilden diese ein Kirchspiel. Gem [1] Artikel 33

Mehrere Kirchengemeinden bilden den Kirchenkreis. Mehrere Kirchenkreise können einen Gesamt- oder Zweckverband bilden. Gem [1] Artikel 64

Das Dekanat ist der seelsorgerische Bereich des Kirchenkreises und mit diesem deckungsgleich. Gem. [1] Artikel 84

Die Kirchenkreise bilden die Sprengel. Gem [1] Artikel 121

Die Sprengel bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 120

Historie der Strukturreformen

1934/1935 Zusammenschluss der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel und der Evangelischen Landeskirche von Waldeck und Pyrmont zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Modellierung im GOV

Religion

In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gelten in den Gemeinden gemäß der Liste der Konfessionen folgende Bekenntnisse:

  • evangelisch-lutherisch: lu
  • evangelisch-reformiert: rf
  • evangelisch-uniert: un

Die Kirchengemeinden tragen grundsätzlich die Bezeichnung Evangelisch. Lediglich für Kirchengemeinden, die historisch noch die obigen Bezeichnungen führen können diese beibehalten. Gem [1] Artikel 11

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Gesetze

[1] Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967, zuletzt geändert am 25. November 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

Bearbeiter