Erbfrei Stumbragirren
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Hierarchie
Regional > Litauen > Erbfrei Stumbragirren
Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > Kreis Tilsit > Erbfrei Stumbragirren
Einleitung
Erbfrei Stumbragirren (1540 Stumbrigire, 1669 Stumbragire), bis 1920 Kreis Tilsit, Ostpreußen; (1920-1939) Kreis Pogegen; (1939-1945) Kreis Tilsit-Ragnit
- Weitere Informationen siehe unten in den Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
Name
Der Name weist auf eine Siedlung im tiefen Wald, dort wo der Wisent lebt. Der Zusatz "erbfrei" bezieht sich auf die Rechtsform: Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben. Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.
- prußisch "stumbras" = Ur, Auerochse, Wisent, Büffel
- litauisch "girinis" = der Waldbewohner, Waldmensch
Politische Einteilung
1.5.1939: Erbfrei Stumbragirren kommt zur Gemeinde Mikut Krauleiden. [1]
1.10.1939: Mikut Krauleiden kommt zum Kreis Tilsit-Ragnit. [2]
Kirchliche Zugehörigkeit
Evangelische Kirche
Erbfrei Stumbragirren gehörte 1912 zum Kirchspiel Rucken, vor 1870 allerdings zum Kirchspiel Coadjuthen.
Verschiedenes
Karten
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>ERBRENKO05WF</gov>
Quellen
- ↑ Amtsblatt Gumbinnen 1939: Neugliederung der Gemeinden und Gutsbezirke im ehemaligen Memelland ab 1. Mai 1939, S. 64ff,
http://www.memelland-adm.de/Archiv/13 Verwaltungsbezirke/index.htm - ↑ Amtsblatt des Regierungspräsidenten in Gumbinnen, 2.9.1939