Kloster Cappenberg

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Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Arnsberg > seit 1975 Kreis Unna > Selm (Kreis Unna) > Kloster Cappenberg


Früherwähnung

Name

1122 „Capenbergh"; 1123 „Capenberg"; 1126 „Cappenberk"; 1153 „Cäppenberg"; 1157 „Kaphimberc"; 1278 „Cappenberg"; 1298 „Aldencapenberge".

Grafschaft Cappenberg

  • 1092 „cornes Godetridus de Cappenberge"

Kloster Cappenberg

  • 1122 beurkundet der Münst Bischof Theoderich, daß Graf Gott¬fried und sein Bruder Otto ihr Schloß Cappenberg. in ein Prämonstratenserkloster umwandelten, und daß er die Burg zu einem Gotteshaus geweiht und den Grund zu einer Kirche gelegt habe.
  • 1123 bestä¬tigt Heinrich V. die Stiftung des Klosters Kappenberg;
  • 1126 nimmt Papst Honorius II. die Kirche st. Mariae in Cappenberg in seinen Schutz und bestätigt ihre Besitzun¬gen.
  • 1153 bewilligt Papst Eugen III. dem Kloster die Zehntfreiheit für seine Güter .
  • 1250 bekundet der Münstersche Bischof Otto II., daß dem Grafen Engelbert v. der Mark die Vogtei des Klosters Cappenberg nicht als erbliches Recht, sondern nur durch die Wahl des Konvents und auf Widerruf zustehe

Säkularisation

Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde das Kloster sekularisiret und Königlich Preussische Domaine. Der Reichsfreiherr vom und zum Stein erwarb sie als Eigentum. Gleich nach der Erwerbung beschäftigte er sich mit Herstellung des im Anfang des 18. Jahrhunderts als Probstei erbauten, im Innern aber seit Aufhebung des Klosters völlig verwahrlosten und ganz verfallenen Schlosses.

Der Erwerb geschah im Tausch gegen die Herrschaft Birnbaum im Grossherzogtum Posen und wurde arrondiert durch Hinzufügung des Klosters Scheda im Kreise Hamm. Durch gerichtlich bestätigter Disposition des Freiherrn vom und zum Stein vom 21.11.1825 wurde das Gut Cappenberg nebst allen Pertinentien zu Gunsten seiner beiden Töchter testamentarisch als Familien- Fideikommiß als unzertrennliche und un¬veräusserliche Vermögensmasse erklärt, welche jedesmal auf das vom Vater bestimmte einzige Subjekt und dessen ehe¬liche Descendenz vererbt wird.

Virilstimme einer Standesherrschaft

Endlich sind durch die Urkunde vom 23.08.1826 diese Rittergüter, nämlich die ehemalige reichsfreie Probstei Cappenberg und das ehemalige Kloster-Amt Scheda nebst Zubehör, als Bestandteil des von Stein'schen Familien- Fideikommiß, zu einer Herrschaft unter dem Namen Cappenberg-Scheda erhoben, mit dem Vor¬recht, dass ihr zeitlicher Besitzer, sofern derselbe zur ehe¬leiblichen männlichen Nachkommenschaft der beiden Töchter des Reichsfreiherrn Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein (Henriette Louise, verehelichte Reichsgräfin von Giech, + 1855, und Therese Mariane Magdalene, verehelichte Gräfin von Kielmansegge) und zu einem deutschen altadeligen Geschlcchte gehören wird, berechtigt und befugt sein soll, auf den für die Pro¬vinz Westfalen im Gesetz vom 27.03.1824 angeord¬neten Provinzial -Landtagen im ersten Stande mit Führung einer Viril-Stimme Sitz zu nehmen.

Familie von Kielmansegge

Die Erbfolge der Herrschaft trat im Jahre 1831 Gräfin Therese von Kielmansegge, geborne Freiin vom Stein, an, deren Gemahl der Reichsgraf Ludwig Friedrich Georg (* 27.07.1798), Erbherr auf Gültzow, Collow und Hasenthal, Ritter des St. Johanniter-Ordens, Landrat des Herzogtums Lauenburg, Mitglied des Königlich Preussischen Herren¬hauses auf Lebenszeit, nun zur Führung der Viril-Stimme so lange berechtigt war, als seine Ehegattin die Herrschaft besaß.

Familie von Kanitz

Nach Erlöschen der Familie von und zum Stein im Mannesstamm ging das Gut 1926 als Erbe an die Familie der Grafen von Kanitz.

Zeitzeichen 1895

Literatur

  • Schmitz-Kallenberg, Monasticon, S. 16
  • Schöne, Fr., Bei¬träge zur Geschichte des Prämonstratenserklo¬sters Cappenberg. Münst. Diss. 1913; in W. Z. Bd. 71, S. 105 ff.;
  • Schnettler, 0., Kappenberg. 2. Aufl., im Selbstverlag des Verfassers, 1928
  • Lappe, J., Kappenberg, im Westfäl. Adelsblatt, 8. Jahrg. 1931, S. 129.
  • Schnieder, S.: Cappenberg, 1949.

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