Deutschland

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Der Begriff Deutschland bezieht sich heute (seit 1990) auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Historisch betrachtet steht der Begriff Deutschland dagegen synonym für eine Vielzahl von nicht nur politisch, sondern auch in ihrer Geografie ganz unterschiedlichen Staaten und Staatenbünden. Lange Zeit war Deutschland nämlich weder ein einheitlicher Staat noch ein klar definierter geografischer Begriff. Die Herleitung des Begriffs ist wissenschaftlich nach wie vor nicht ausdiskutiert. Man nimmt an, dass der Begriff deutsch im 7. Jahrhundert ("theudisk", lateinisch "theodiscus") als Sprachbezeichnung für die im östlichen Teil des fränkischen Reiches gesprochene Volkssprache entstand, im Gegensatz zu der aus dem Lateinischen entstandenen, romanischen, Volkssprache im Westteil, aus der sich später das heutige Französisch entwickelte.

Erst später wurde der Begriff deutsch nacheinander auf verschiedene Staatsgebilde und Staatenbünde übertragen. Dabei waren meist weder die jeweils als deutsch bezeichneten Staatsgebilde noch der Begriff Deutschland jemals völlig deckungsgleich mit dem deutschen Sprachraum. So gehörten beispielsweise zum Heiligen Römischen Reich und zum Kaiserreich von 1871-1918 jeweils große Gebiete, die keineswegs deutschsprachig waren, während umgekehrt z.B. die (überwiegend deutschsprachige) Schweiz faktisch schon im Mittelalter, offiziell seit 1648 selbstständig war.

Bezeichnend für die deutsche Geschichte ist, dass zu den meisten Zeiten die einzelnen Staaten (Territorien, später Länder) eine größere Bedeutung hatten als die jeweilige "zentrale" Gewalt. Dies gilt spätestens ab dem 16. Jahrhundert für das Heiliges Römische Reich und noch bis 1871. Auch seitdem und bis heute haben die Länder auf bestimmten Gebiet (z.B. Kultur, Schulwesen) ihre Eigenständigkeit bewahrt. Für genealogische und historische Forschungen ist daher die Kenntnis der einzelnen Territorien häufig von großer Bedeutung. Diese Territorien haben vielfach die hier beschriebenen, wechselnden Staatenbünde und Bundesstaaten überdauert:

Staatliche Strukturen:

Vorlage:Begriffserklärung

Kategori:Historisches Territorium