Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange)/035
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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35 bensjahren Krankheits halber nicht mehr im Stande sein, nen Obliegenheiten nachzukommen; daher ihm denn Franz on Frh. von Gymnich zu Vlatten adjungirt ward. Schon ich nach seinem Tode wurde sein ältester Sohn Werner 'edrich Anton Frh. von Harff zum zweiten Amtmann oder n Adjunkt des Herrn von Gymnich ernannt. Derselbe starb 26, und hinterliess vier unmündige Söhne, von denen obiger ilipp Franz der jüngste. Die Amtmannsstelle wurde dem . von Blanckart übertragen. Um nun das Amt Monjoye lieh an sich zu bringen, proponirte Frh. von Harff dem urfürsten Carl Theodor jenen Tausch. Der Landesherr zeigte dem Vorschlage gar nicht abgeneigt, und in seinem Namen auf seinen Befehl ward der entworfene Tausch-Akt Unter¬elt, und zur Genehmigung nach Mannheim gesandt. In em Document überträgt Frh. von Harff seine eigenthümliche iale Jülicher Unterherrschaft und Schloss Laurenzberg, mit Dörfern Laurenzberg, Ober- und Niedermertz, Langweiler Lürckcn, mit aller Jurisdiktion, Waldungen, Jagden, Fische-n, Jure Patronatus der Pfarrkirchen zu Laurenzberg und dermertz sammt der Vicarie zu Laurenzberg, mit Ländereien, sen, Wassermühle, Schaaftrift, Grundpachten, Jure Collec-i, Accisen, Juden-Geleit, Diensten und Herrengedingen, und er noch mit den Waldgerechtigkeitcn auf dem Hoenger ch und Propstey-Wald — Ihrer Churfürstlichcn Durchlaucht 'ch und ewig zu besitzen; und verzichtet überdies auf das Herzog Wolfgang Wilhelm im J. 1645 bei dem Hause ybom contrahirte auf dem Amt Monjoye haftende Kapital 6000 Pithlr. sammt den seit 1685 bis dahin aufgelaufenen en ad 18900, mit dem Kapital zusammen 24900 Rthlr; endlich verbindet er sich die von dem Frh. von Blanckart ten Taxgelder ad 5000 Rthlr. demselben wieder zurückzu-tten. Dahingegen erklärt sich der Churfürst dem Frh. von " und seinen männlichen Descendenten die Amtmannsstelle lonjoye als ein wahres Mannlehen mit der Jurisdiktion und _ Nutzbarkeiten, wie solche dermaliger Amtmann Frh. von ckart geniesset, aufzutragen und die gewöhnlichen Lehen-e gegen das übliche Reversale ihm ausfertigen und über--en zu lassen. Das Document, datirt d. 13. April 1748, geht nach Mannheim