Bürgerbuch
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Im Bürgerbuch wurden die Einwohner einer Gemeinde verzeichnet, die einen Bürgereid geleistet hatten und somit bestimmte Rechte erwarben (z.B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten übernahmen (z.B. Steuern abzuführen, Verteidigung).