Reichsabtei Kornelimünster
Hierarchie:
Regional > Historisches Territorium > Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation > Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis > Reichsabtei Kornelimünster
Vorbemerkung
Das Herrschaftsgebiet der Reichsabtei Kornelimünster hieß und heißt noch heute im Volksmund das Münsterländchen.
Geschichte
Die Reichsabtei Kornelimünster wurde im Jahr 817 n. Chr. von Ludwig dem Frommen als monasterium ab indam (= Kloster an der Inde) gegründet und mit reichen Schenkungen und Privilegien ausgestattet.
Der erste Abt war der aus westgotischem Adel stammende Benedikt von Aniane († 821). Von hier aus führte er eine umfassende Klosterreform für Europa durch.
Den Namen Kornelimünster erhielt die Abtei erst im 12. Jahrhundert, als die Verehrung des Papstes Kornelius († 253) zur Patronats- und Namensänderung führte.
Die Gründung der Abtei kann auch als Gründungszeitpunkt des Ortes Kornelimünster angesehen werden.
Der Abt von Kornelimünster war Grund- und Landesherr eines geistlichen Miniaturstaates, der sich zwar durch Reichsunmittelbarkeit auszeichnete, dessen Vogtei aber im Laufe der Zeit dauerhaft in die Hände der Herzöge von Jülich verpfändet wurde.
Im Jahr 1802 wurde das Kloster Kornelimünster wie alle Klöster im Rheinland durch Kaiser Napoleon aufgelöst. Die Pfarre St. Stephan auf dem Berg wurde 1804 durch die neu gegründete Pfarre St. Kornelius, deren Pfarrkirche die ehemalige Abteikirche wurde, abgelöst.
Im Jahr 1906 kamen die Benediktinermönche nach Kornelimünster zurück und gründeten das Kloster neu. Ihre alten Gebäude waren inzwischen in den Besitz der Pfarre und des preußischen Staates gelangt.
Wappen
Gerichts- und Steuerbezirke
Gericht Kornelimünster
Zum eigentlichen Gericht Kornelimünster gehörten:
- Brand, Driescherhof, Eich, Freund, Niederforstbach, Rollef
- Entenplatz, Nerscheid, Oberforstbach, Ritscheid, Wilburg
- Breinig, Breinigerheide, Rochenhaus, Schützheide, Stockem, Venwegen
- Büsbach, Bauschenberg, Dorff, Gedau, Hassenberg, Krauthausen, Rüst
- Kornelimünster mit dem Fronhof, Itternberg, Lufterhof, Bleihütte, Kap. St. Wolfgang
- Friesenrath, Hahn, Schleckheim, Schmidthof, Walheim
Steuerbezirke im Gericht Kornelimünster
Im Gericht Kornelimünster bestanden fünf Steuerbezirke oder Hunschaften:
- "Flecker" (=Kornelimünster)
- Brand
- Breinig
- Büsbach
- Walheim
Gericht Eilendorf
Eilendorf verfügte über ein eigenes Schöffen- und Sendgericht. Dazu gehörte das Dorf Eilendorf selbst, Haarhof und Nirm.
Gericht (Herrschaft) Gressenich
Gressenich verfügte über die gleiche Sonderstellung wie Eilendorf. Es bildete das Gericht oder Herrschaft Gressenich zusammen mit einem Teil von Krewinkel, Mausbach und Werth.
Herrschaft Nieder-Kastenholz
Die Herrschaft Nieder-Kastenholz lag nicht unmittelbar bei der Reichsabtei. Zu ihr gehörten Niederkastenholz auch Teile von Oberkastenholz.
Kirchliche Zugehörigkeiten
Katholische Kirchen
Im sie umgebenden Herrschaftsbereich der Reichsabtei Kornelimünster bestanden bis zum Ende des Ancien Regime die Pfarren:
In der Herrschaft Nieder-Kastenholz waren folgende Pfarrkirchen zuständig:
Archive
- Hauptstaatsarchiv Düsseldorf
- Findbuch Kornelimünster
- Stadtarchiv Aachen
Internet
- Der Internetauftritt der 1906 neu gegründeten Benediktinerabtei: http://www.abtei-kornelimuenster.de (20.08.2005)
- Die Inhalte dieser Seite wurden aus übernommen aus: http://freepages.genealogy.rootsweb.com/~mlcarl/HIS/Reichsabtei_Kornelim.htm (20.08.2005)
Quellen
Literatur
- Wilhelm Fabricius: Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, Die Karte von 1789 (2. Band), Bonn 1898.
- GABEL, Helmut, Widerstand und Kooperation, Studien zur politischen Kultur rheinischer und maasländischer Kleinterritorien (1648-1794), Tübingen 1995.
- KÜHN, Norbert, Die Reichsabtei Kornelimünster im Mittelalter, Geschichtliche Entwicklung, Verfassung, Konvent, Besitz, Aachen 1982.
- NAGEL, Franz, Geschichte der Reichsabtei Cornelimünster und des Münsterländchens, Cornelimünster (und Stolberg) 1925.
Daten aus dem Genealogischen Ortsverzeichnis
Die Daten im GOV befinden sich im Aufbau. Ergänzende Hinweise bitte hier.
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