Brettheim
Brettheim ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Brettheim (Begriffserklärung). |
Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Baden-Württemberg > Regierungsbezirk Stuttgart > Landkreis Schwäbisch Hall > Rot am See > Brettheim
Einleitung
Allgemeine Information
Die Gemeinde Brettheim kam 1802 an Bayern und 1810 an Württemberg zum Oberamt Gerabronn. 1938 wurde das Oberamt aufgelöst und die Gemeinde kam zum Landkreis Crailsheim. Bei der Gemeindereform 1973 wurde dieser Landkreis wieder aufgelöst und dem Landkreis Schwäbisch Hall zugeordnet. Dabei wurde Brettheim zu Rot am See eingemeindet.
Politische Einteilung
Zur Gemeinde Brettheim gehör(t)en folgende Teilorte und Wohnplätze:
- Hegenau
- Ziegelhütte
- Herbertshausen
- Hilgartshausen
- Brettachmühle
- Rohrturm
- Reinsbürg seit 1830 zu Reubach
- Bügelhof
- Reubach seit 1830 selbständige Gemeinde
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Zur evangelischen Kirchengemeinde Brettheim gehör(t)en folgende Filialen:
- Hegenau
- Ziegelhütte
- Herbertshausen
- Hilgartshausen
- Brettachmühle
- Rohrturm
Katholische Kirchen
Die katholischen Einwohner der Gemeinde sind nach Großallmerspann eingepfarrt.
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Kirchenbücher
Siehe Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (E-Book) Mitmachen.
Evangelische Kirchengemeinde Brettheim
- Taufbücher ab 1636
- Ehebücher ab 1637
- Totenbücher ab 1636
Die württembergischen, evangelischen Kirchenbücher können als Mikrofilm im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart sowie für viele Kirchspiele auch als Digitalisat bei Archion (Katalogeintrag) eingesehen werden.
Adressbücher
- Einträge aus Brettheim in der Adressbuchdatenbank.
Bibliografie
- Volltextsuche nach Brettheim in der Familienkundlichen Literaturdatenbank
- Literatursuche nach Brettheim in der Landesbibliographie Baden-Württemberg online
Historische Bibliografie
Verschiedenes
Weblinks
Historische Webseiten
Zufallsfunde
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>BREEIMJN59AG</gov>