Wesseling
Hierarchie Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Köln > Rehei-Erft-Kreis > Wesseling
Einleitung
Allgemeine Information
Politische Einteilung
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Katholische Kirchen
Geschichte
- 1238. Wesseling. Erstnennung von Weslic superior (Oberwesseling).
- 1830: Wesseling ist ein Dorf in der Bürgermeisterei Hersel im Landkreis Bonn. Das Dorf hat eine kath. Pfarrkirche und 876 Einwohner. Es gibt Loh- und Weißgerbereien, die Sohlleder herstellen.[1]
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Archive
Historisches Archiv der Stadt Siegburg
- Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, Signat. A II/1 - A II/31. Bearbeiter/Edition: W. Günter Henseler, Kierspe.
- Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, A II/21, 1591, Bl. 10r-11v.
- Anno et cetera [15]91, am ...[Leerraum]... octobris. Vor beiden burgermeisteren.
- 1591. Gerlach Schiffman zu Lulstorff gegen Theissen am Zinckelsputz, hat seine hievor gethane clagt repetiert, nemlich das gemelter Theis hiebevor zwein stuck fiernen weines von ime bekomen, deren er eins fur 95 Thaler und das ander fur 120 Thaler angenomen, davon ime noch etliche betzalung hinderstendig sei. Und als gnanter Theis niet gestehen wollen, das ein foder fur 120 Thaler angenomen zu haben, auch niet, das es zwei stuck fiernen, sonder ein stuck neuwen weins gewesen, so hat ermelter Gerlach derwegen zu zeugen vorgestellt, Heinrichen von Eill zu Wesseling, wilcher in gegenwort des beclagten vorgenomen seinen eidt in forma juris gethan und hat deponiert wie folgt.
- Zeugh sagt bei seinem leiblichen außgeschwornen eidt, das er dabei uber und an zu Mundorff in Gerlach schiff gewesen sei, daselbst gesehen und gehort hab, das beclagter Theis obgenanten Gerlach ein stuck fiernen weins fur 120 Thaler abgekaufft und hette ime noch ein ander stuck so auch fiern gewesen, anstat etlicher Pfenninge, so er ime vorhin zugestalt, fur 95 Thaler uberlassen. Weren darmit zu beiden theilen woll zufrieden gewesen und hetten miteinander gessen und gedruncken, ursach seins wissens, das er der zeit bei obgenantem Gerlach gedienert, und were ime, zeugen, deßwegen auch von gnantem Theissen ein halb Thaler fur drinckgelt zu schencken verheischen, wilchen er doch niet bekomen.
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Verschiedenes
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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- ↑ Restorff, F. v. Topographisch-statistische Beschreibung der Königlich Preußischen Rheinprovinz, Berlin, 1830, S. 264