Türen- und Fenstersteuer (Westfalen)

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Das seit 1790 eingesetzte französische Steuersystem unterschied Haupt- und Nebensteuern oder auch Staats- und Gemeindesteuern, die direkt oder indirekt erhoben wurden. Dazu traten seit 1798 die unsystematischen und daher ungerechteren indirekten Steuern als neues Konsumtionssteuersystem mit Stempelsteuern, Registrierunsrsgebühren als "Verwaltung der vereinigten Gebühren" (Regie droits réunis)

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Erweiterung des französischen Steuersystems

Als Ergänzung der Personal- und Mobiliarsteuer wurde schließlich zunächst in Frankreich die Türen- und Fenstersteuer (Contribution des portes et fenêtres) eingeführt, wie die Grundsteuer und Personal- und Mobiliarsteuer eine Repartitionssteuer.

Sie wurde von den Wohnhäusern nach der Zahl der auf Straße oder auch den Hof und den Garten gehenden verschließbaren Öffnungen erhoben, und zwar nach einem Klassentarif, der nach Einwohnerzahl des Wohnortes, Größe des Hauses und Art und Zahl der Öffnungen des Hauses gestaffelt war.

Preußische Steuerchancen

Mit der Machtübernahme Preußens ab 1815 bestand auch in Westfalen die Chance "alle Steuern und öffentlichen Lasten, wie immer sie geartet sein mögen, auf alle Bürger und Eigentümer im Verhältnis zu ihren Gütern und ihrer Leistungsfähigkeit" zu verteilen.

Literatur