Goldap/Standesamt G
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- Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden
auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet. Deren Aufgabe es
war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kostengründen keine hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit
ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten
und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Goldap wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit
Kirchspiel gegründet.[1] [2]
- ↑ Artikel Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Westfälische Geschichte online