Die Kirchenbücher in Baden (1957)/284

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Die Kirchenbücher in Baden (1957)
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(Verzeichnisse der bei diesen vorhandenen evgl u. kath KB, isr Standes- bücher und Standesregister der Gemeinden in d. Zeitschrift F Standesamts- wesen 1949–51, im AmtsBl. d. InnenMin. Stuttgart 195t S. 181–209 u. bei Wink, Merkbuch f Urkundenbeschaffung, Frankft 1951).

2. Für Ileimatvertriebene aus den Ländern jenseits der Oder-Neiße, dem Sudetenland und für Volksdeutsche aus dem Osten und Südosten — nicht jedoch für die sowjetisch besetzte Zone — bestehen jetzt die Kirchenbuch- ämler für den Osten: beim Archivamt der Evgl. Kirche in Deutschland in Hannover (Militärstr 9) und beim kath. Kirchenbuchamt München (Prei- ßingstf 21). Sie sollen den Verbleib der KB aus den ehem. deutschen I.- bieten feststellen, gerettete KB vereinigen und durch Sammlung aller kirchlichen Urkunden aus dem Besitz der Ostvertriebenen allmählich einen Ersatz der verlorenen KB schaffen. Die Pfarrämter haben den Auftrag, alle bei ihnen zur Vorlage kommenden Urkunden abschriftlich an die Zentral- stellen zu leiten und von allen Trauungen Vertriebener die früher an die Ikimat-(Tauf-)Pfarrämier zu leitenden Mitteilungen den Zentralstellen zu übersenden. Taufen und Todesfalle sollen später ebenfalls dorthin auf- gerufen werden.

Ein Bundesarchiv der evgl. Kirche Ost- und VPestpreußens ist in Beien- rode im Zonenkreis Helmstedt im Entstehen. Es widmet sich der Samm- lung aller noch vorhandenen Dokumente, Akten, Chroniken sowie Bjld- und Buchmaterials üher die ost- und westpreußischen Kirchengemeinden.

3. Für in der sowjetischen Besatzungszone und Ostberlin Beheimatete und für in den polnisch besetzten Gebieten Verstorbene ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

4. Die Heimatortskarteien der kirchlichen Suchdienste — Hilfswerk und Caritas — sind beute amtlich anerkannt. Sie gingen hervor aus den Listen der im Sommer [945 :in den großen Einfallspforten errichteten Melde* köpfe. Sie kommen besonders für Flüchtlinge ohne Personenausweise in Betracht. Die Karteien sind nach dem Ortsprinzip innerhalb der Volks- gruppen und landsmannschaftlichen Zugehörigkeit aufgebaut. Im Bundes- gebiet bestehen 12 Heimatortskarteien. Sie werden von Behörden und an- deren öffentlichen und privaten Stellen als Auskunfts- und Hilfsstellen herangezogen (Personenstandsverfahrea, Versorgungsfragen, Lastenausgleich

U.S.W.)6.

Das Standesamt I Berlin-Ost (C 2, Stralauerstr. 42) führt für die besetzte Zone die Aufgaben des ehem. Standesamts i Berlin fort, erfaßt außerdem Perjonen- BtandesbOefaer aus den Standesämtern östlich der Oder-Neiße (Verzeichnis: Zeitschr.

f Standesamtswesen 1951, S. 167) und Gebiet ssterhebücher der Jahre 1942–44 mit Einträgen der Todesfälle deutscher Zivilpersonen in Rußland (Verz. bei Wink, Merkbuch I UrltundenbeBchaffuiu] S. 12).

Das SonderUandesamt Arohen (Kr Waldeck) beurkundete die SterbelaNe in den

Konzentrationslagern der nationalaoz. Zeit (siehe bei Wink S. 19).

r' fli'imalorlskarteien:

Zentralstelle in München 15, Lessmgttr, |,

Stuttgart, Neckarstr. 222 für Südostdeutsche (lugoslavien, Slowakei, Bulgarien,

ibien, Dobrutscha, Sowjetunion), Stuttgart, Arcbivstr 16 für Ostumsiedier, Regensburg für Sudetendeuische, Passau für Oberschlesier,

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