Die Kirchenbücher in Baden (1957)/284
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Die Kirchenbücher in Baden (1957) | |
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(Verzeichnisse der bei diesen vorhandenen evgl u. kath KB, isr Standesbücher und Standesregister der Gemeinden in d. Zeitschrift f Standesamtswesen 1949–51, im AmtsBl. d. InnenMin. Stuttgart 1951 S. 181–209 u. bei Wink, Merkbuch f Urkundenbeschaffung, Frankft 1951).
2. Für Heimatvertriebene aus den Ländern jenseits der Oder-Neiße, dem Sudetenland und für Volksdeutsche aus dem Osten und Südosten – nicht jedoch für die sowjetisch besetzte Zone – bestehen jetzt die Kirchenbuchämter für den Osten: beim Archivamt der Evgl. Kirche in Deutschland in Hannover (Militärstr 9) und beim kath. Kirchenbuchamt München (Preißingstr 21). Sie sollen den Verbleib der KB aus den ehem. deutschen Gebieten feststellen, gerettete KB vereinigen und durch Sammlung aller kirchlichen Urkunden aus dem Besitz der Ostvertriebenen allmählich einen Ersatz der verlorenen KB schaffen. Die Pfarrämter haben den Auftrag, alle bei ihnen zur Vorlage kommenden Urkunden abschriftlich an die Zentralstellen zu leiten und von allen Trauungen Vertriebener die früher an die Heimat-(Tauf-)Pfarrämter zu leitenden Mitteilungen den Zentralstellen zu übersenden. Taufen und Todesfälle sollen später ebenfalls dorthin aufgerufen werden.
Ein Bundesarchiv der evgl. Kirche Ost- und Westpreußens ist in Beienrode im Zonenkreis Helmstedt im Entstehen. Es widmet sich der Sammlung aller noch vorhandenen Dokumente, Akten, Chroniken sowie Bild- und Buchmaterials üher die ost- und westpreußischen Kirchengemeinden.
3. Für in der sowjetischen Besatzungszone und Ostberlin Beheimatete und für in den polnisch besetzten Gebieten Verstorbene ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.
4. Die Heimatortskarteien der kirchlichen Suchdienste – Hilfswerk und Caritas – sind heute amtlich anerkannt. Sie gingen hervor aus den Listen der im Sommer 1945 an den großen Einfallspforten errichteten Meldeköpfe. Sie kommen besonders für Flüchtlinge ohne Personenausweise in Betracht. Die Karteien sind nach dem Ortsprinzip innerhalb der Volksgruppen und landsmannschaftlichen Zugehörigkeit aufgebaut. Im Bundesgebiet bestehen 12 Heimatortskarteien. Sie werden von Behörden und anderen öffentlichen und privaten Stellen als Auskunfts- und Hilfsstellen herangezogen (Personenstandsverfahren, Versorgungsfragen, Lastenausgleich u.s.w.)[1].
- ↑ Heimatortskarteien:
- Zentralstelle in München 15, Lessingstr, 1,
- Stuttgart, Neckarstr. 222 für Südostdeutsche (Jugoslavien, Slowakei, Bulgarien, Bessarabien, Dobrutscha, Sowjetunion),
- Stuttgart, Arcbivstr 16 für Ostumsiedler,
- Regensburg für Sudetendeutsche, Passau für Oberschlesier,
- Bamberg für Niederschlesier u. Grafschaft Glatz.
- Augsburg für Brandenburg, Recklinghausen für Großbreslau,
- Hannover für Wartheland und Polen,
- Lübeck für Pommern, Danzig, u. Westpreußen,
- Neumünster (Holstein) für Ostpreußen,
- München, Elisabethstr. 5 für Deutschbalten.