Württemberg/Staatshandbuch 1936/VIII
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Württemberg/Staatshandbuch 1936 | |
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sind die Wohnplätze, die den Namen der Markung führen, als Hauptwohnplätze der Markung in halbfetter Nonpareille-Schrift [Aalen, Hirschhof usw] aufgeführt; die zugehörigen, d. h. die in der gleichen Markung liegenden Wohnplätze werden nach dem Hauptwohnplatz der Markung, gleichfalls in alphabetischer Ordnung, in einfacher Nonpareille-Schrift [Aalwirtshaus] aufgezählt.
2. Den Namen der Gemeinden oder der besonders benannten Wohnplätze ist eine der folgenden topographischen Bezeichnungen beigefügt:
- a) Oberamtsstadt(OA.Stadt), Stadt (siehe b) mit Sitz des Oberamts;
- b) Stadt, Wohnplatz mit Stadtrecht und Marktgerechtigkeit;
- c) Stadtteil, Teil einer Stadt(siehe b) in unmittelbarem oder ohne unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit dem Ortskern;
- d) Ortsteil, Teil einer ländlichen Gemeinde in unmittelbarer oder ohne unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit dem Ortskern;
- e) Vorstadt, Teil einer Stadt (siehe b) ohne unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit dem Stadtkern, und mit überwiegend städtischem Siedlungscharakter;
- f) Vorort, Teil einer Stadt oder Gemeinde ohne unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit dem Ortskern und mit überwiegend ländlichem Siedlungscharakter;
- g) Dorf(D.), Wohnplatz von wenigstens 100 Einwohnern, der entweder für sich allein eine selbständige Gemeinde bildet oder der Hauptort einer aus mehreren, besonders benannten Wohnplätzen bestehende Gemeinde ist;
- h) Pfarrdorf(Pfd.), Dorf (siehe g), welches der Sitz eines Pfarramts ist;