Württemberg/Staatshandbuch 1936/VIII

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Württemberg/Staatshandbuch 1936
<<<Vorherige Seite
[VII]
Nächste Seite>>>
[IX]
Datei:Wuerttemberg-Staatshandbuch-1936.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unvollständig
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!



sind die Wohnplätze, die den Namen der Markung führen, als Hauptwohnplätze der Markung in halbfetter Nonpareille-Schrift [Aalen, Hirschhof usw] aufgeführt; die zugehörigen, d. h. die in der gleichen Markung liegenden Wohnplätze werden nach dem Hauptwohnplatz der Markung, gleichfalls in alphabetischer Ordnung, in einfacher Nonpareille-Schrift [Aalwirtshaus] aufgezählt.

      2. Den Namen der Gemeinden oder der besonders benannten Wohnplätze ist eine der folgenden topographischen Bezeichnungen beigefügt:

a) Oberamtsstadt(OA.Stadt), Stadt (siehe b) mit Sitz des Oberamts;
b) Stadt, Wohnplatz mit Stadtrecht und Marktgerechtigkeit;
c) Stadtteil, Teil einer Stadt(siehe b) in unmittelbarem oder ohne unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit dem Ortskern;
d) Ortsteil, Teil einer ländlichen Gemeinde in unmittelbarer oder ohne unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit dem Ortskern;
e) Vorstadt, Teil einer Stadt (siehe b) ohne unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit dem Stadtkern, und mit überwiegend städtischem Siedlungscharakter;
f) Vorort, Teil einer Stadt oder Gemeinde ohne unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit dem Ortskern und mit überwiegend ländlichem Siedlungscharakter;
g) Dorf(D.), Wohnplatz von wenigstens 100 Einwohnern, der entweder für sich allein eine selbständige Gemeinde bildet oder der Hauptort einer aus mehreren, besonders benannten Wohnplätzen bestehende Gemeinde ist;
h) Pfarrdorf(Pfd.), Dorf (siehe g), welches der Sitz eines Pfarramts ist;