Auffahrt (Heirat)
Häuser und Höfemit ihren Bewohnern, Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien zu bilden.
Auffahrt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Auffahrt). |
Einleitung
Heirat
- Auffahrt = feierliche Einheirat und Auffahrt in und auf ein Erbgut.
- Bestattung = feierlich mit Heiratsgut „ausbestatten“ einheiraten.
Verweis
- Siehe auch:Bestattung (Münsterland und Westfalen)
Beispiel eines Regelkreises
1734 wurde ein Auffahrtsbrief der Grundherren Johann Franz v. Schorlemer zu Oberhellinghausen und des Maximilian Friedrich Alexander v. Schorlemer zu Niederhellinghausen für ihren Eigenbehörigen Johan Schulte aus Ostinghausen zur Verheiratung mit der Tochter des Adolph Ulentrup zu Nordorf (Nartorpe) erstellt.
Nach der schriftlichen Genehmigung und der Gebührfestsetzung zur Einheirat in den Hof wurde 1735 der Gewinnbrief mit der Gebührfestsetzung für nunmehrigen Johann Uhlentrop zum Erbgwinn erteilt.
Zur Festsetzung des Versterbgeldes der Vorgeneration war 1708 ein Sterbfallinventar des vorgenannten Ulentrops-Hofes angelegt worden.