Tappensches Familienbuch (1889)/168

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Tappensches Familienbuch (1889)
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besessen habe, indem sich in der Rechnung der Andreaskirche vom Jahre 1718 bemerkt findet, des Kämmerers Wlllerding Witwe sei im Anger „vor Hr. Lic. Tappen Hause“ begraben worden.

      Die Kirohenreehnung der Andreaskirche vom Jahre 1728 enthält unter Einnahme von Mannsstellen: „von dem Zimmer oben der Kirchenstube. Hr. Lic. Tappe pro termino Weihnachten 1728 einen Zins à 4 Rth.".

      Über die Taufen seiner Kinder enthalten die Kirchenbücher der Andreaskirche:

      1704 Nov. 9 Hr. Lic. Sylvester Tappe ein Söhnlein taufen lassen, Johann Sylvester genannt. Der Gev. ist gewesen Hr. Dr. Johann Melchior Hofmeister.

      1706 Aug. 16 Hr. Lic. Sylvester Tappen eine Tochter taufen lassen; noie Dorothoe Elisabeth. Die Patin ist Hr. Dr. Joh. Melch. Hofmeisters Frau.


      73. Philipp Ludwig, geboren zu Hildesheim im Juli 1673 (getauft am 13. Juli).


74. Johann Peter, Konsistorial-Direktor und Landsyndikus der Calenberg’sclien

Landschaft: zu Hannover, geboren zu Hildesheim im April 1678 (getauft am 11. April), gestorben zu Hannover am 17. Juni 1754 und am 20. ejund. in der Marktkirche daselbst bestattet.

Er verheiratete sich am 22. Novbr. 1714 mit Katharina Elisabeth Schilden (Tochter des Johann Erich Schilden, Königl. Grossbritt., Kurfürstl. Braunschw.-Lttneb. Ober-Kümmerers zu Hannover), welche am 10. Febr. 1754 verstarb und ain 16. ejusd. in dor Marktkircho zu Hannover beigesetzt wurde.

Als am 6. Deebr. 1701 sein Vater verstarb, studierte er iu Halle Jurisprudenz. Im Jahre 1714 war er Hofgorichts-Assessor und Stadtsyndikus zu Hannover- Am 21. Febr.

1717 wurde er daselbst zum Bürgermeister erwählt, welches Amt er bis zum Jahre 1719 *) bekleidete. Schon 1719 war er zugleich Landsyndikus der Calenberg’scheu Landschaft.

Durch Reskript an das Konsistorium zu Hannover vom “,J‘ 1719 ernannte der König

7. April

Georg I „den dohrtigen Land-Syndicum und bisherigen Hotf-Gerichts-Assmore/w, aiu*h Bürgermeister Johann Peter Tappen zu Unserm dohrtigen Coimatorial- und Kirchen-Ballt.“ Von König Georg 1.1 wird er unterm 8. Juni 1735 zum Direktor des gedachten Konsistoriums ernannt. Das darüber au das Konsistorium erlassene Reskript lautet: „Georg der Andere, von Gottes Gnaden König etc. etc.

„Unsern geneigt- und gnädigsten Willen zuvor, Würdige, Ehrbalire. Hodige-lahrte Rilthe, liebe Andächtige und Getreue! Demnach Wir in Gnaden resolvirt, Unserem bisherigen Consistorinl-Raht Tappen in Ansehung derer treufleissigeü nützlichen Dienste, welche Uns er bisher geleistet und ferner leisten wird, das Dmictorium bey Unserem Co ns ist or io solchergestalt anzuVertrauen und beyzu-legen, dass er nicht nur des Pracdicats eines Directoris Unseres Consistorii sich zu erfreueu, sondern auch alle einem würklichen Directori zukommende functiones und praerogaticen zu verrichten Und zu gemessen haben solle; So wird solches Unserem Consistorio hiermit samnrt und sonders eröfnet. damit man sich darnach achten, und ein jeder Unserm bisherigen Co^wfomtf-Raht Tappen für Unseren

  • ) Amhvii, climnik (li)i' R«*sidenr.stndt Hannovyr. 1859. S. 252 Anm. 1 und S. 275.