Handbuch der praktischen Genealogie/291
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Handbuch der praktischen Genealogie | |
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Band 2 Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI | |
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Wedel, zum Frommelin, zum Gissübel, zur Landskrone, zum Wissen, zum Wetterhahn, zum Hirschhorn, zum Knobelauch, zum Löwenstein, zum Läm-chen, zu Weißenfels, zum Kranich". Zur Scheidung der einzelnen Linien eines zahlreichen Geschlechtes kam es in Mainz häufig vor, daß die Kinder den Geschlechtsnamen ihrer Mutter als Beinamen annahmen, und besonders dann, wenn die Mutter von vornehmer Herkunft war oder eine bedeutende Mitgift mit einbrachte. Diese Sonderbenennung geschah meist auf Grund eines Hausnamens, zumal wenn die Mitgift auch den Besitz eines bekannten und benannten Hauses in sich schloß. Das bekannteste Beispiel bietet der Name Gutenbergs, der eigentlich „Henne Gensfleisch" hieß, der aber den uns geläufigen Namen nach dem Hause trug, das nach dem Familiennamen seiner Mutter benannt war. Schon früh begegnet uns das Streben, die Präpositionen „von" und „zu" wegzulassen und den Hausnamen selbst als Familiennamen zu übernehmen. Auf dem Lande hat sich der Gebrauch, den Hausnamen auf den Hausbewohner zu übertragen, bei Gasthausnamen bis in die neuere Zeit erhalten, So wird in Roseggers „Adlerwirt von Kirchbrunn" der junge Wirt wiederholt mit dem Namen seines Gasthauses „der schwarze Adler" genannt.[1]
Hofnamen und Familiennamen. Von erheblichem Einfluß auf die Geschichte der Familiennamen sind auch die Hofnamen gewesen. Mit Vorliebe übernahmen Einzelhöfe den ursprünglichen örtlichen Flurnamen als Hofbenennung. Diese Hofbenennungen besitzen eine Lebenskraft und Zähigkeit, an welche die bürgerlichen Hausnamen nicht heranreichen. Sie gleichen darin ganz den Namen der Burgen und Rittersitze. Wie diese dem Geschlecht, das darin haust, den Familien- und Heimatsnamen geben, der von vornherein eine größere Festigkeit besitzt als ähnliche Namenerscheinungen bei den Bürgern, so benennt sich auch der Bauer nach seinem Hof. Geht der Hof an einen andern Besitzer über, so gibt dieser in vielen Gegenden seinen alten Familiennamen auf und benennt sich fortan nach dem Hof. So wird im Lüneburgischen der Hofname unveränderlich beibehalten und der Bauer danach benannt, während sein eigentlicher Familienname im gemeinen Leben oft ganz unbekannt ist Ebenso trägt im Oldenburgischen das Haus einen feststehenden Eigennamen, den der Hausbewohner, auch der neue Erwerber, als den seinigen führt. Er ist meist von einem Männernamen abgeleitet. In der Schweiz, in Tirol und Westfalen zeigt die Beeinflussung der Familiennamen jedesmal ein ganz verschiedenes Bild. In Westfalen, insbesondere der Gegend von Dortmund und Soest wird insgemein der Hofname direkt als Familienname übernommen, in der typischen Zusammensetzung mit „-haus"; so in Dortmund Bernh. Grotehuys 1400, Hilb. Hiddinghus 1361, Dietr. Nederhus 1500, Herrn. Roden-huse 1319, Herrn. Waterhues 1430 und in Soest N. Appelhus 1480, Th. Walthus 1480, Ant Withus 1500. In Niedersachsen begegnet uns dieselbe
- ↑ Ernst Grone, Die Hausnamen und Hauszeichen, ihre Geschichte, Verbreitung und Einwirkung auf die Bildung der Familien- und Gassennamen, Göttingen 1912, S. 113 ff.