GOV-Daten Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche
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Organisation
Die kleinste Einheit der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist die Kirchengemeinde. Sie hat in der Regel die Form einer Ortsgemeinde. Gem. VerfNEK[RQ 1] Artikel 9
Kirchengemeinden eines Kirchenkreises können Kirchengemeindeverbände bildem. Gem. VerfNEK[RQ 1] Artikel 51
Kirchengemeinden können eine gegliederte Gesamtkirchengemeinde bilden. Gem. VerfNEK[RQ 1] Artikel 10
Die Kirchengemeinden sind zu Kirchenkreisen zusammengeschlossen. Gem. VerfNEK[RQ 1] Artikel 25
Kirchenkreise können sich zu Kirchenkreisverbänden zusamenschliessen. Gem. VerfNEK[RQ 1] Artikel 51
Kirchenkreise können in Kirchenkreisbezirke eingeteilt werden. Gem. VerfNEK[RQ 1] Artikel 46
Mehrere Kirchenkreise bilden die Sprengel. Gem. VerfNEK[RQ 1] Artikel 94
Die Sprengel bilden die Landeskirche. Gem. VerfNEK[RQ 1] Artikel 94
Historie der Strukturreformen
1. Januar 1977 Gründung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
Modellierung im GOV
Religion
Gemäß Liste der Konfessionen.
hat Konfession ,
Modellierung der kirchlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Beziehung zu Archiven
Rechtsquellen [1]
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Verfassung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche vom 12. Juni 1976, neu bekanntgemacht am 8. Februar 1994, zuletzt geändert am 5. Februar 2000 (VerfNEK). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘
Bearbeiter
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!