Landgericht (älterer Ordnung)
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Der Begriff
Das Landgericht älterer Ordung war von 1804 bis 1862 eine staatliche Verwaltungseinheit (heute Landratsamt) zwischen den Kreisen und den Gemeinden. Von 1804 bis 1879 war es außerdem das Gericht der ersten Instanz, dem heutigen Amtsgericht entsprechend. [1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
223 - Landgericht (älterer Ordnung) - {deu=Landgericht}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Landgericht (älterer Ordnung),
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp Gemeinde steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung vom Landgericht (älterer Ordnung)>, ist (auf deu) Gemeinde,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Das übergeordnete Objekt ist der Kreis (mittlere Verwaltungsebene). Am Objekt/Objekttyp Landgericht (älterer Ordnung) steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung des Kreis (mittlere Verwaltungsebene)>, ist (auf deu) Landgericht (älterer Ordnung),
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT