Herrschaft Gemen
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Herrschaft Gemen
Die Grenzen der reichsunmittelbaren Herrschaft Gemen (Borken) wurde nach langwierigen Auseinandersetzungen mit dem Fürstbistum Münster endgültig festgelegt:
Gemen
Kaiser Heinrich II. bestätigte 1017, daß Königin Mathilde, die Frau König Heinrichs I. und Nachkommin Herzog Widukinds (gest. 968), dem Kloster Nordhausen einen Hof zu ,,Gamini" ge¬schenkt hatte.
Gericht Gemen
Die reichsunmittelbare Herrschaft Gemen besaß eine eigene Gerichtsbarkeit.
Erbvogtei über Vreden
Die um 1100 erstmals erwähnten Edelherren von Gemen waren Vögte des Stifts Vreden als klevisches Lehen.
Besitzerweiterung
Heinrich III. von Gemen rundete durch Ankauf vieler Höfe sein Territorium ab, erzwang 1373 von Wennemar von Heiden die Abtretung des diesem verpfändeten Gogerichts zum Homborn, wurde 1380 Amtmann des Bischofs auf dem Braem, erwarb pfandweise 1380 Oeding und 1388 das Amt Bredevoort und baute 1411 die Burg unter modernen Gesichtspunkten aus.
Heinrich von Gemen
Ritter Heinrich Herr zu Gemen (1351, +1424) hatte mit Kath. von Bronckhorst (1391 / 1420) (Tochter Wilhelms) und Wittwe des Heinrich von Wisch eine sehr begüterte Frau geheiratet. Die Bronkhorst waren Besitzer einer der 4 Zutphenschen Bannerherrschaften.
Pfandherr des Vestes Recklinghausen
Jo¬hann II. erhielt 1446 das kurkölnische Vest Recklinghausen als Pfand.
Reichsunmittelbarkeit
Ein seit 1534 dauernder Streit mit dem Bischof von Münster wegen der Landeshoheit wurde erst 1694 zu ihren Gunsten vom Reichskammergericht entschieden, und Münster erkannte 1700 die Reichsunmittelbarkeit für Burg, Flecken und 2 Bauerschaften an.
Erbwechsel
Durch Heirat kam Gemen mit dem Vest 1492 an die Grafen von Holstein-Schaumburg und fiel 1640 nach deren Aussterben im Mannesstamm (1635/40) an die Grafen von Limburg-Styrum.
Reichsfreiherr Aloys von Boineburg-Bömelberg zu Erolzheim (Kr. Biberach) erbte 1800 die Herrschaft.
Eigenbehörige
Größter Grundherr im Westmünsterland war die Herrschaft Gemen. In deren Verwaltungsakten befinden sich unter anderem zahllose Beurkundungen und Register über Verwaltungsvorgänge welche die Eigenbehörigen betreffen. Hier sind zu finden Unterlagen über Gewinn und Versterb bei Erbwechsefällen auf den Höfen und Kotten, Frei- und Wechslbriefe und Eigengebungen und Unterlagen der Hofessprachen und Gerichtsprotokollbücher. Die darin enthaltenen Familienbeschreibungen geben häufig umfangreichere Auskünfte als Kirchenbücher und übertreffen auch deren Laufzeiten.
Zur Herrschaft Gemen gehörten nach dem Lagerbuch von 1793 eine ziemliche Menge an Erben und Kottenstellen:
- Herrschaft Gemen/Eigenbehörige Bauernerben
- Herrschaft Gemen/Eigenbehörige aus der Vogtei Stift Vreden
- Herrschaft Gemen/Freibank Bauern
- Herrschaft Gemen/Freie und sonstige Erben und Kotten
Besitzwechsel
- 1806 Mediatisierung - an die Fürsten von Salm-Kyrburg,
- 1810 an Frankreich
- 1815 als Standesherrschaft an Preußen.
Mediatisierung
Den mediatisierten Fürsten als "Standesherren" verblieben auch 1815 einige Sonderrechte (u. a. die niedere Gerichtsbarkeit), so auch der Herrschaft Gemen. Die mediatisierten Dynasten von Gemen waren den regierenden Häusern im Rang gleichgestellt und ebenbürtig.
Verkauf
Der Freiherr verkaufte die entlegene Standesherrschaft mit Raesfeld 1822 an den Reichsfreiherrn Ignaz von Lands¬berg-Velen, der als Standesherr von Gemen 1840 in den preußischen Grafenstand erhoben wurde.
Burgverpachtung
Der Bischof von Münster pachtete 1946 die Burg, um dort eine Jugendbildungs- und -begegnungsstätte einzurichten, die heute als „Jugendburg Gemen" und als Tagungsort des "Gemener Kongreß" große Beachtung findet.
Zu Gast in der Jugendburg: 1958 Jungschar Christus König (rk.) aus Marl-Hamm, mit Gruppenleiter B. Stratmann auf der Mauer.
Gedruckte Quellen
- Deutsche Reichsakten unter Kaiser Siegesmund 1427. 1431, Ältere Reihe
- Dortmunder Urkundenbuch Dortmund
- Ilgen, Theodor: Quellen zur inneren Geschichte der rheinischen Territorien
- Kindlinger, Nikolaus: Münsterische Beiträge
- Kindlinger, Nikolaus: Geschichte der Familie und Herrschaft Volmerstein
- Krumbholtz: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke
- Lacomblet, Theodor Joseph: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins
- Niesert, Joseph: Münsterische Urkundensammlung
- Nijhoff, Is. An.: Gedenkwardigheden uit de geschiedenis van Gelderland
- Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter
- Sagebiel, Martin D.: Archiv des Niederrheinisch-Westfälischen Grafenkollegiums
- Weiler, Peter: Urkundenbuch des Stiftes Xanten
- Westfälisches Urkunden-Buch
- Wilmans, Roger: Die Kaiserurkunden der Provinz Westfalen
Bibliografie
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Archiv
Siehe unter Gemen (Borken) / Archiv.
Genealogische und historische Gesellschaften
- Heimatverein Gemen e. V., Kontakt: Vorsitzende(r) Herr Albert Storcks, Käthe-Kollwitz-Weg 9, 46325 Borken - Gemen, Telefon: 02861 65983, Fax: 01805 32326636709. E-Mail: heimatverein-gemen@gemen-online.de Internet: [1]
Bibliografie
Provinz Westfalen: Landtagsfähige Rittergüter im Kreis Borken | |
Haus Barnsfeld | Haus Diepenbrock | Herrschaft Gemen | Haus Pröbsting | Haus Raesfeld | Haus Rhede | Haus Velen | Ab 1855 mit dazu: Haus Schüttenstein | Herrschaft Anholt | Herrschaft Ahaus-Bocholt | Herrschaft Werth | |
Patenschaft
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