Gerichtsbezirk
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Der Begriff
Der Gerichtsbezirk ist bezeichnet den Bereich, für den ein Gericht örtlich zuständig ist[1].
Einzelne Definitionen
Deutschland
In der deutschen Gerichtsbarkeit sind die kleinsten Bezirke diejenigen der Amtsgerichte. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichtsbezirke, wobei zumeist mehrere Amtsgerichtsbezirke einen Landgerichtsbezirk bilden.[2]
Österreich
In Österreich ist der kleinste Gerichtsbezirk der des Bezirksgerichtes. Ein politischer Bezirk (Verwaltungsbezirk) kann dabei mehrere Gerichtsbezirke umfassen, ein Gerichtsbezirk erstreckt sich jedoch niemals über mehr als einen politischen Bezirk. In den Orts- und Gemeindeverzeichnissen ist angegeben zu welchem Gerichtsbezirk eine Gemeinde gehört.[3]
GOV-Objekttyp
19 - Gerichtsbezirk - {deu=Gerichtsbezirk, cze=soudní okres}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Gerichtsbezirk,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Gerichtsbezirk. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (12.2.2009)
- ↑ dito
- ↑ http://www.statistik.at/web_de/statistiken/regionales/regionale_gliederungen/gerichtsbezirke Webseite "Gerichtsbezirke" von Statistik Austria, Wien (12.2.2009)