Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/659

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 48.
Darmstadt am 9. November 1853.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Wiederbesetzung der erledigten Stelle eines Inspectors für den II. Aufsichtsbezirk der Rheinschifffahrt betr.; - 2) Bekanntmachung, den zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche der Niederlande über wechselseitige Auslieferung von strafrechtlich Verurtheilten und Verfolgten am 14. September 1853 abgeschlossenen Vertrag betr.; - 3) Bekanntmachung, die Anwendung des gesetzlichen Holzmaßes in der Standesherrschaft Schlitz betr.; - 4) Bekanntmachung, den zollfreien Einlaß von Reis betr.; - 5) Dienstnachrichten; - 6) Dienstentlassungen; - 7) Concurrenzeröffnungen; - 8) Sterbfälle.


Bekanntmachung,
die Wiederbesetzung der erledigten Stelle eines Inspektors für den II. Aufsichtsbezirk der Rheinschifffahrt betreffend.

Nachdem Seine Majestät der König von Bayern, in Folge des Art. 101 des Rheinschifffahrts-Vertrags vom 31. März 1831 und in Gemäßheit der zwischen den Regierungen des Großherzogthums Hessen, des Königreichs Bayern und des Herzogthums Nassau, wegen der alternirenden Besetzung der Stelle eines Inspektors für den II. Aufsichtsbezirk der Rheinschifffahrt, getroffenen besonderen Uebereinkunft, nach eingetretener Erledigung dieser Stelle, den bisherigen Königlich Bayerischen Kreis-Ingenieur Jacob Bell zu Speier zum Inspektor des II. Bezirks der Rheinschifffahrt unter dem 9. September dieses Jahres zu ernennen geruht haben, und nachdem der Letztere seinen Dienst nunmehr angetreten hat, so wird Solches zur Wissenschaft und Nachachtung im Großherzogthum Hessen hiermit bekannt gemacht.

Darmstadt, den 24. Oktober 1853.
Großherzogliches Ministerium des Hauses und des Aeußern.
v. Dalwigk.
v. Biegeleben.