Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/266
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No. 26.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungs-Bezirks Darmstadt.
v. Starck.
Dienstnachrichten.
Concurrenz-Eröffnungen.
Berichtigungen.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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Worfelden für das Jahr 1851, mit Genehmigung Gr. Ministeriums des Innern, eine Umlage von 52 fl. auf Köpfe, und eine solche von 30 fl. auf das Gesammtsteuercapital der beitragspflichtigen Israeliten in drei Erhebungszielen, in den Monaten September, October und November d. J., erhoben werden soll, und daß sich der Beitrag von einem Gulden Normalsteuercapital auf 1 Kr. 0,437 Pf. berechnet.
- Darmstadt, den 25. August 1851.
- 1) Am 14. Juli wurde der Pfarrer Johann Carl Friedrich Kißner zu Niedergemünden zum Decan des Decanats Kirtorf für die Zeit bis zu Ende des Jahre 1855 ernannt.
- 2) Durch allerhöchstes Decret vom 22. Juli d. J. ist für die Vollziehung des Gräflich Erbach-Fürstennauischen Stamm-Schulden-Tilgungs-Statuts (Nr. 43 des Regier.-Blatts von 1834) der Administrativ-Justiz- und Lehnhofs-Director Goldmann zum landesherrlichen Deputatus ernannt.
- 3) Am 4. August wurde dem Schulvicar Heinrich Schmidt zu Gießen die zweite Elementar-Schullehrerstelle daselbst übertragen.
- Erledigt sind:
- 1) die evangelische Pfarrstelle zu Nierstein mit einem jährlichen Gehalte von 773 Gulden, worauf jedoch eine temporäre Abgabe von 250 Gulden ruht;
- 2) die erste katholische Schullehrerstelle zu Weißkirchen, im Regierungsbezirke Darmstadt, mit einem jährlichen Gehalte von 400 Gulden und 29 Gulden für Heizung des Schulsaales, zu welcher Stelle der Großherzogl. Regierungs-Commission zu Darmstadt, sowie dem Pfarrer und Ortsvorstande zu Weißkirchen das Präsentationsrecht zusteht;
- 3) die reformirte Schullehrerstelle zu Umstadt, im Regierungsbezirke Dieburg, welche mit einem Lehrer dieser Confession zu besetzen und mit welcher ein jährlicher Gehalt von 296 Gulden 25 Kreuzer verbunden ist.
- 1) Mit Bezug auf die in Nr. 20 des Regierungsblatts (Seite 230) enthaltene Concurrenzeröffnung für die evangelische Schullehrerstelle zu Wallernhausen wird nachträglich bemerkt, daß von dem dort angegebenen Gehalte von 310 fl. die Kosten für Heizung des Schulsaals mit 17 fl. 20 kr. bestritten werden müssen.
- 2) In der nachträglichen Uebersicht der Communalumlagen in den Gemeinden des Regierungsbezirks Friedberg (Seite 233 d. Bl.) muß es bei Weckesheim unter der Rubrik "Sonstige Ausschläge" statt: wie ad 2. heißen: wir ad 1.