Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/477

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 30.


durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit.
12) Peter Dittmann, Müller von Oberramstadt, wegen nächsten Versuchs der Nothzucht durch Urtheil vom 25. November 1852 in eine Correctionshausstrafe von 1 ½ Jahren.
13) Matthäus Dresch, Cigarrenmacher von Großzimmern und Jakob Lang, Schneidergeselle von Dorndiel, durch Urtheil vom 27. November 1852, Ersterer wegen eines im ersten Rückfalle begangenen ausgezeichneten und eines kleinen Diebstahls in eine Zuchthausstrafe von 3 1/2 Jahren, Letzterer wegen eines im zweiten Rückfalle begangenen ausgezeichneten Diebstahls in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, beide Strafen sind geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag, während der ersten drei Wochen eines jeden halben Jahres der Strafzeit, und Stellung des Dresch unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 3 Jahren nach verbüßter Strafe.
14) Georg Hundt, Mechanikus von Darmstadt, wegen Falschmünzens, durch Urtheil vom 30. November 1852 in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren.
15) Peter Morr, von Langenthal, ohne Gewerbe, durch Urtheil vom 2. December 1852 wegen ausgezeichneten Diebstahls im dritten Rückfall in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit.
16) Rebekka, Wittwe des Johannes Schülein, von Offenbach, durch Urtheil vom 3. December 1852, wegen ausgezeichneten Diebstahls im ersten Rückfall, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um andern Tag, während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit.
17) Durch Urtheil vom 4. December 1852:

a) Joseph Karl Enger, Sohn der Wittwe des Joseph Adam Enger II. von Hirschhorn, wegen eines fortgesetzten ausgezeichneten Diebstahls in eine Correctionshausstrafe von 16 Monaten; b) Johann Kumpf, Kriegsreservist von Hirschhorn, wegen Anstiftung zu einem ausgezeichneten Diebstahl im ersten Rückfall in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit, hierbei wurde weiter eine bereits erkannte Strafe von 3 Monaten Correctionshaus mit 2 Monaten zugesetzt, somit in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren 2 Monaten;
c) Adam Kaiser, lediger Sohn der verstorbenen Adam Kaisers Eheleute von Hirschhorn, wegen eines fortgesetzten ausgezeichneten Diebstahls und eines ausgezeichneten Diebstahls, Unterschlagung und wegen zweimaliger Landstreicherei in eine Correctionshausstrafe von 2 1/2 Jahren.
d) Bernhard Gottlieb Enger, Sohn der Franz Enger’schen Eheleute von Hirschhorn, wegen eines einfachen und eines ausgezeichneten Diebstahls und wegen zweitmaliger Landstreicherei in eine Correctionshausstrafe von einem Jahr und 8 Monaten.
18) Ernst Pfalzgraf, Müller von Oberroden, wegen vorsätzlicher Brandstiftung durch Urtheil vom 8. December 1852 in eine Zuchthausstrafe von 11 Jahren.
19) Bartholomäus Bitsch von Lautenweschnitz, Taglöhner, wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 9. December 1852 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
20) Katharina Meyer, Dienstmagd von Fürth, wegen Todtschlags, fortgesetzter Mißhandlung ihres Kindes und wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 11. December 1852 zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe.
21) Franz Weiland, ohne Gewerbe, von Niederroden, wegen eines im ersten Rückfalle verübten ausgezeichneten und eines einfachen Diebstahls durch Urtheil vom 18. December 1852 in eine Correctionshausstrafe