GOV-Daten Pommersche Evangelische Kirche
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Organisation
Die Kirchengemeinde ist die kleinste organisatorische Einheit der Pommerschen Evangelischen Kirche. Gem. [1] Artikel 8
Große Kirchengemeinden können in Gemeindebezirke gegliedert werden. Gem. [1] Artikel 75
Das Pfarramt bezeichnet den Dienstbezirk des Pfarrers und ist in der Regel mit der Kirchengemeinde identisch. Gem. [1] Artikel 13
Ein Pfarrsprengel wird durch mehrere Kirchengemeinden gebildet. Gem [1] Artikel 15
In großen Kirchengemeinden kann das Pfarramt in Seelsorgebezirke aufgeteit werden. Gem. [1] Artikel 16
Die Seelsorgebezirke entsprechen den Gemeindebezirken. Gem. Artikel 75
Die Kirchengemeinden bilden die Kirchenkreise. Gem. [1] Artikel 79
Der Kirchenkreis bildet auf seelsorgerischer Seite die Superintendemtur. Gem. [1] Artikel 81
Mehrere Kirchenkreise (Superintendenturen) bilden die Propstei. Gem. [1] Artikel 113
Die Propsteien haben lediglich eine seelsorgerische Funktion zwischen den Superintendenten und dem Bischof. Gem [1] Artikel 110
Die Gesamtheit der Kirchenkreise (bzw. der Propsteien) bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 128
Historie der Strukturreformen
??? Die Pommersche Evangelische Kirche wird als Rechtsnachfolgerin der Kirchenprovinz Pommern und der Evangelischen Landeskirche Greifswald gegründet.
Modellierung im GOV
Religion
Die Pommersche Evangelische Kirche gehört dem
- lutherischen Bekenntnis: lu
an.
(gemäß Liste der Konfessionen)
Modellierung der kirchlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Beziehung zu Archiven
Gesetze
[1] Kirchenordnung der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 2. Juni 1950, zuletzt geändert am 16. November 1997, neu veröffentlicht am 27. Januar 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘