Stubben (Kirchspiel Lesum)
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Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Landkreis Osterholz > Platjenwerbe
Einleitung
Stubben, historischer Ortsteil von Platjenwerbe, Gemeide Ritterhude, Kreis Osterholz, Niedersachsen.
Politische Einteilung
Stubben ist seit 1928 mit Platjenwerbe vereinigt.
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirche
Stubben gehört(e) zur ev. luth. St.Martinigemeinde in Bremen-Lesum.
Geschichte
Allgemeine Übersicht
Zur Entstehung Stubbens schreibt Heinrich Hoops in seiner "Geschichte der Börde Lesum" (Bremen 1909) auf S.302:
- "Man sagt, in alter Zeit, als die Burg Lesmona noch gebieterisch auf das Wasser der Lesum hinabschaute, sei nördlich von ihr ein kleines Lehen gegründet worden; dessen Besitzer seien in dieser Gegend einst sehr mächtig gewesen, nun aber längst, längst ausgestorben. Als das Lehnswesen in Verfall geriet, wurden, so heißt es, größere und kleinere Anbaustellen von diesem Gut abgetrennt. Die Anbauer hatten aber zunächst harte Arbeit, ehe sie ihr Korn bauen konnten. Sie mußten einen großen Wald, der die ganze Gegend einst bedeckte, zuvor ausroden. Weil nun überall so viele dicke Wurzelstümpfe stehen blieben, die man nicht auszuroden vermochte, erhielt die so entstandene Ortschaft den Namen "Up den Stubben" und später einfach "Stubben". Der letzte Rest des ehemaligen Lehnsgutes soll die Rathjensche Stelle sein."
Ein Teil des späteren Ortes Stubben trug früher den Namen Tom Cruce (1535), Thom Crutze (1568) und ist mit der Gegend zu identifizieren, in der Hof Stubben Nr.10 sich befindet. Ob sich der Name von einem nahen "Kreuzwege" oder einem vielleicht dort in katholischer Zeit vorhandenen "Wegkreuz" abgeleitet ist unsicher.
1586 werden im 16 Pfennigschatz vier Höfe aufgeführt:
- Friederich Mencke, zahlt 3 Taler, 27 Schillinge, 6 Pfennige, später Stubben Nr.10
- Berendt Rattken, jetzt Carsten Rattken, zahlt 4 Taler, 5 Schillinge, 1... Pfennige, später Stubben Nr. 9
- Johan Backhus, zahlt 1 Taler, 8 Schillinge, später Stubben Nr.19 ???
- Johan Lammeken, zahlt 2 Taler, 15 Schillinge, 6 Pfennige, später Stubben Nr. 5 ???
1651 werden in den Angelegenheiten der Börde Lesum fünf Höfe aufgeführt:
- Carsten Ratken (ganze Baw), später Stubben Nr. 9
- Borchert Meyer (ganze Baw), später Stubben Nr.10
- Dirich Schnibbe (halbe Baw), später Stubben Nr. 5
- Hanß Jürgen (Pflug Kahte), später Stubben Nr.19
- Johann Brunnß (ein Beisitzer), später Stubben Nr.17
Da Johann Brunnß und Hanß Jürgen dem Haus Hagen gehören, die drei anderen Höfe in Stubben aber anderweitig abhängig waren, wird Johann Brunnß möglicherweise ein Beisitzer des Hanß Jürgen sein, was die Nähe der beiden Höfe auch bestätigen würde.
1663 werden in einer Steuerliste fünf Höfe aufgeführt:
- Borchert Meyer (Stubber Bauleute), später Stubben Nr.10
- Dirck Köpken (Stubber Bauleute), später Stubben Nr. 9
- Dirck Schnibbe (Stubber Bauleute Halber Bauw), später Stubben Nr. 5
- Frerich Lambken (Pflugkate), später Stubben Nr.19
- Johan Brunß (Brinkkate), später Stubben Nr.17
1691 werden in der Contributionsrolle der Börde Lesum fünf Höfe aufgeführt:
- Reinardt Meyer, später Stubben Nr.10
- Hinrich Ratjen, später Stubben Nr. 9
- Dirich Jachims (halber Hoff), später Stubben Nr. 5
- Clauß Lambken (Pflugkahte), später Stubben Nr.19
- Albert Schomaker (Bringkahte), später Stubben Nr.17
1709 werden in der Contributionsrolle der Börde Lesum fünf Höfe aufgeführt:
- Cord Frese (Voll Bau), später Stubben Nr.10
- Hinrich Raetjen (Voll Bau), später Stubben Nr. 9
- Dirich Jachimbs Witwe (Halbe Bauw), später Stubben Nr. 5
- Johann Jachimbs (Pflugkathe), später Stubben Nr.19
- Johann Schomaker (Bringkathe), später Stubben Nr.17
1789 werden in der Tobacks-Accise der Börde Lesum acht Personen genannt, die auf wohl sechs Höfe schließen lassen:
- Claus Jachens, später Stubben Nr. 5
- Reinert Meier, später Stubben Nr.10
- Hinrich Ratjen, später Stubben Nr. 9
- Claus Jachens, später Stubben Nr.19
- Marten Schröder, später Stubben Nr.17
- Borchert Meier, wohl zu Stubben Nr.10
- Albert Koster, später Stubben Nr. 6
- Gerd Voller, wohl Knecht auf einem der Höfe
Doch finden sich in der Tobacks-Accise für das Dorf Platjenwerbe auch vier Meier aus Stubben zugerechnet, die dem Haus Schönebeck Abgaben zu leisten hatten, so
- Gefert Jachens, später Stubben Nr.16
- Wittwe Lambcken, später Stubben Nr.18
- Gotfried Monsees, später Stubben Nr.11
- Gerd Arfmann, später Stubben Nr.15
Somit gab es 1789 wohl 10 Höfe in Stubben.
- Quelle: Ritterschaftliches Archiv Stade Nr.468
1800: Nach Heinrich Hoops (s.o.) hatte auch das Gut Schönebeck einige Besitzungen in Stubben; um 1800 werden zwei Schönebecker Meier in Stubben aufgezählt.
1852: In der Urliste der Einwohner und Wohngebäude von Stubben werden 19 Höfe aufgeführt (die dort wohnenden Häuslinge werden nicht hier, sondern in der ausführlichen Aufstellung zur Hofstelle selbst aufgeführt):
- 1. Martin Meier, Brinkköthner, Tagelöhner, später Stubben Nr. 1
- 2. Heinrich Niemeier, Brinkköthner, Tagelöhner, später Stubben Nr. 2
- 3. Hinrich Meier, Brinkköthner, Tagelöhner, später Stubben Nr. 3
- 4. Fritz Bödecker, Brinkköthner, Tagelöhner, später Stubben Nr. 4
- 5. Claus Jachens, Halbbau, später Stubben Nr. 5
- 6. Johann Bellmer, Brinkköthner, Faßbinder, später Stubben Nr. 6
- 7. Anna Lührsen, Baumann, später Stubben Nr. 9
- 8. Claus Ahlers, Baumann, später Stubben Nr.10
- 9. Anna Wischhusen, Brinkköthner, Tagelöhner, später Stubben Nr.11
- 10. Johann Seebeck, Brinkköthner, später Stubben Nr.15
- 11. Christoffers Jachens, Handköthner, später Stubben Nr.16
- 12. Gevert Bellmer, Brinkköthner, Tagelöhner, später Stubben Nr.17
- 13. Hinrich Lamken, Handköthner, später Stubben Nr.18
- 14. Georg Krudop, Pflugköthner, später Stubben Nr.19
- 15. Hinrich Behrens, Anbauer, Tagelöhner, später Stubben Nr. 8
- 16. Hermann Albrecht, Anbauer, Tagelöhner, später Stubben Nr. 7
- 17. Johann Kathmeier, Anbauer, Tagelöhner, später Stubben Nr.12
- 18. Johann Kruse, Anbauer, Tagelöhner, später Stubben Nr.13
- 19. Johann Brummerhop, Anbauer, Matrose, später Stubben Nr.14
1875 gab es bei Einrichtung des Urkatasters 22 Höfe in Stubben.
- Karl Horstmann, Stubben Nr. 1
- Hinrich Niemeyer, Stubben Nr. 2
- Wilhelm Meyer, Stubben Nr. 3
- Fritz Bädecker, Stubben Nr. 4
- Claus Jachens Erben, Stubben Nr. 5
- Johann Feldhusen, Stubben Nr. 6
- Hermann Albrecht, Stubben Nr. 7
- Heinrich Behrens Erben, Stubben Nr. 8
- Karl Friedrich Rathjen, Stubben Nr. 9
- Claus Ahlers, Stubben Nr.10
- Hinrich Blendermann, Stubben Nr.11
- Johann Kathmeyer, Stubben Nr.12
- Johann Kruse, Stubben Nr.13
- Johann Beckmann, Stubben Nr.14
- Hinrich Seebeck, Stubben Nr.15
- Diedrich Jachens Erben, Stubben Nr.16
- Gevert Bellmer, Stubben Nr.17
- Diedrich Hashagen, Stubben Nr.18
- Georg Krudop Erben, Stubben Nr.19
- Gerd Warms, Stubben Nr.20
- Johann Wessel, Stubben Nr.21
- Hermann Strudthof, Stubben Nr.22
1912 Ortsstatut für das Dorf Stubben
Auf Grund der § 2, 3, 4 und 6 des Gesetzes gegen die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden vom 15. Juli 1907 wird nach Anhörung Sachverständiger für die Gemeinde Stubben folgendes Ortsstatut erlassen:
- § 1
Der engen Bebauung wird die Ortsmitte vorbehalten. Die Ortsmitte umfaßt die Feldmark „Im Heisternest“ und von der Feldmark „Stubbener Heide“ diejenige Fläche, welche von den Wegen Parzellen 112, 120 und121 und der Parzelle 14 des Kartenblatts 1 umschlossen wird.
Der weiteren Bebauung als Wohn- und Landhausviertel werden vorbehalten die Feldmarken „Im Dorfe“, „Im Hagen“, „Im Bördel“ und „Klemperhagen“ sowie der übrige Teil der Feldmark „Stubbener Heide“.
- § 2
Es darf die einzelne Bauparzelle in der Zone engerer Bebauung nicht kleiner als als 12 ar, in der Zone weiterer Bebauung nicht kleiner als 18 ar und die auf dem Grundstück errichteten Gebäude dürfen höchstens einnehmen: in der Zone engerer Bebauung ein Fünftel der Grundfläche in der Zone weiterer Bebauung ein Achtel der Grundfläche. Auf bestehende gewerbliche Anlagen finden diese Bescränkungen keine Anwendung.
- § 3
Die Baugenehmigung ist zu versagen, wenn von einem bebauten Grundstücke eine Parzelle abgetrennt wird, welche die erforderliche Mindestgröße besitzt, nach deren Abtrennung jedoch das Restgrundstück auf eine geringere als die erforderliche Mindestgröße verkleinert werden würde.
- § 4
Die Entfernung der Wohngebäude von der Nachbargrenze muß mindestens betragen: Bei Wohngebäuden, die nur aus Erdgeschoß und Kniestock bestehen 3 m, bei zweigeschossigen Gebäuden 5 m. Wenn ausnahmsweise für Gebäude von mehr als 2 Geschossen die Bauerlaubnis erfüllt werden sollte (§4), so erhöht sich die Entfernung von der Grenze über 5 m hinaus, für jedes weitere Stockwerk um 3 m. Bei Beschränkheit des Bauplatzes kann die Ortspolizeibehörde mit Zustimmung der Baukommission Ausnahmen zulassen, jedoch ist die Errichtung von Wohngebäuden auf der Grenze unter allen Umständen unstatthaft.
- § 5
Für Gebäude von mehr als 2 Geschossen darf die Bauerlaubnis nur dann erteilt werden, wenn es sich um herrschaftliche Landhäuser handelt, und wenn durch den Bau das Ortsbild nicht verunstaltet wird. Die Errichtung von Massenmiethäusern ist unter allen Umständen unstatthaft.
- § 6
Jedem Baugesuch müssen Vorderansicht und Seitenansichten, bei Bauten von zwei oder mehr Geschossen auch Rückansicht der zu errichtenden Baulichkeit beigefügt werden. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Eigenart des Ortsbildes durch die Ausführung gröblich beeinträchtigt werden würde.
- § 7
Pappdächer sind nur für untergeordnete Baulichkeiten (Aborte, Schuppen, Ställe und dergl.) zulässig.
- § 8
Untersagt wird, als Dacheindeckung gemusterte Zementplatten oder Platten mit aufdringlichen Farbtönen zu verwenden.
- § 9
Jedes Baugrundstück ist längs der Straßenfront einzufrieden. Die Einfriedigung muß dem Charakter der Feldmark angepaßt sein. Für Geschäfthäuser mit offenen Verkaufsstellen sind Ausnahmen zulässig.
- § 10
Die Genehmigung von Bauformen, Konstruktionen und Verzierungen, die der heimischen Bauweise widersprechen, kann versagt werden, wenn dadurch das Ortsbild verunstaltet wird. Es sollen jedoch zum Zwecke der Anpassung des Bauentwurfs an die heimische Bauweise nur solche Aenderungen gefordert werden, welche weder den Bau, noch die Unterhaltung des Gebäudes wesentlich verteuern.
- § 11
Die Anbringung von Reklameschildern, Schaukästen, Aufschriften und Abbildungen bedarf der Genehmigung der Baupolizeibehörde. Die Baukommission ist vorher zu hören.
- § 12
Eine Anhörung von Sachverständigen vor Erteilung oder Versagung der baupolizeilichen Genehmigung findet nicht statt. Nur ist die Baukommission, falls die Genehmigung versagt werden soll, vorher zu hören.
- § 13
Von vorstehen Bestimmungen kann die Baukommission mit Zustimmung der Baupolizeibehörde Ausnahmen zulassen, soweit solche nicht ausdrücklich für unstatthaft erklärt sind.
- Stubben, den 30. April 1912
- Stubben, den 30. April 1912
- Der Gemeindevorsteher Seedorf.
- Der Gemeindevorsteher Seedorf.
- Genehmigt Blumenthal, den 17. Oktober 1912
- Genehmigt Blumenthal, den 17. Oktober 1912
- Der Kreisausschuß Koenigs
- ____
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- Der Kreisausschuß Koenigs
- Vorstehendes Statut wird hierdurch veröffentlicht. Stubben, den 11. November 1912.
- Der Gemeindevorsteher Seedorf
- Der Gemeindevorsteher Seedorf
Das Statut in einer Zeitungsveröffentlichung stammt aus den Nachlaßakten des späteren (1915-1929) Ortsbürgermeisters Diedrich Seebeck aus Stubben Nr. 15. 1912 war Martin Seedorf aus Stubben Nr. 3 der Ortsvorsteher.
1928 Zusammenschluss der Gemeinden Platjenwerbe und Stubben zur neuen Gemeinde Platjenwerbe.
Höfegeschichte
Die Geschichte der alten Stubbener Höfe finden Sie auf der Seite des Heimatvereins Platjenwerbe.
Falls Sie die alte Höfenummer kennen, können Sie auch einen Hof direkt anwählen:
Stubben Nr. 1
Stubben Nr. 2
Stubben Nr. 3
Stubben Nr. 4
Stubben Nr. 5
Stubben Nr. 6
Stubben Nr. 7
Stubben Nr. 8
Stubben Nr. 9
Stubben Nr.10
Stubben Nr.11
Stubben Nr.12
Stubben Nr.13
Stubben Nr.14
Stubben Nr.15
Stubben Nr.16
Stubben Nr.17
Stubben Nr.18
Stubben Nr.19
Stubben Nr.20
Stubben Nr.21
Stubben Nr.22
Opfer von Krieg und Gewalt
Eine Aufstellung der Opfer von Krieg und Gewalt in Platjenwerbe und Stubben befindet sich auf einer eigenen Seite.
Flurnamen
Siehe hierzu Flurnamen, Wasser- und Wegebezeichnungen in Platjenwerbe und Stubben.
Internetlinks
Offizielle Internetseiten
- Google-Karte mit der Lage der alten Höfe
- Heimatverein Platjenwerbe
- Ortsfamilienbuch Lesum
- Sportgemeinschaft Platjenwerbe
Zufallsfunde
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>PLARBE_W2820</gov>