Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11/VII

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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11
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dem vorliegenden Beispiele ist nebenbei bemerkt ersichtlich, daß es Ortsgemeinden, beziehungsweise Ortschaften gibt, bei denen kein Ortsbestandteil den Namen der Ortschaft, beziehungsweise der Ortsgemeinde führt, was namentlich in Ostschlesien sehr häufig der Fall ist.

      Ferner sind bei der Ortsgemeinde Polanka (Seite 60) in der Spalte „Ausstattung mit Institutionen“ eingetragenen Zahlen und Zeichen 11, 2) Vorlage:SYMBOL, Vorlage:SYMBOL III, 2 Vorlage:SYMBOL, Vorlage:SYMBOL, Vorlage:SYMBOL, Vorlage:SYMBOL, Vorlage:SYMBOL 214 m sind folgendermaßen zu lesen: In der Ortschaft (2) Polanka der gleichnamigen Ortsgemeinde (11) befinden sich folgende Institutionen: eine r. kath. Pfarre mit Pfarrkirche, eine dreiklassige Volksschule, zwei Hebammen, eine Feuerwehr, ein Spar- und Darlehenskassenverei, ein Postamt, eine Eisenbahnhaltestelle, deren Seehöhe über der Adria 214 m beträgt, ein Schloß, die Seehöhe der Pfarrkirche beträgt 241 m. Die auf der korrespondierenden Seite 61 sub linea auf die Bezugsnamen 11, 2) folgende Eintragung ist zu lesen: Die Ortschaft (2) Polanka der gleichnamigen Ortsgemeinde (11) zerfällt in die Ortsbestandteile Niederpolanka, Polanka Dolní, Dorf mit 128 Häusern und 1039 Einwohnern und in Oberpolanka, Polanka Horní, ebenfalls ein Dorf mit 133 Häusern und 1017 Bewohnern.

      Die der letzten Spalte der linken Seite 32 auf die Ortsgemeinde Glemkau (4) des Gerichtebezirkes Hotzenplotz bezügliche Eintragung 4) Vorlage:SYMBOL, Vorlage:SYMBOL I, Versorgungsanstalt, Vorlage:SYMBOL, Vorlage:SYMBOL. Rüllenhäuser: Vorlage:SYMBOL Exp., Vorlage:SYMBOL ist folgendermaßen zu lesen: In der Ortschaft Glemkau der gleichnamigen Ortsgemeinde (4) befinden sich folgende Institutionen: ein r. kath. Filialkirche, ein einklassige Volksschule, ein Versorungsanstalt, eine Hebamme und eine Feuerwehr. Der Ortsbestandteil Rüllenhäuser aber ist der Standort einer Zollamtsexpositur und einer Finanzwachabteilung. Die auf der korrespondierenden Seite 33 sub linea auf die Bezugsnummer 4 -) folgende Eintragung ist zu lesen: Die Ortschaft Glemkau der gleichnamigen Ortsgemeinde (4) zerfällt in die Ortsbestandteile Glemkau, Dorf mit 70 Häusern und 438 Einwohnern, Rüllenhäuser, Weiler mit 8 Häusern und 41 Einwohnern und Würben, Meierhof oder Vorwerk mit 1 Hause und 23 Einwohnern.

      Die topographische Charakteristik der Wohnplätze wurde mit Hilfe der erwähnten koventionellen Zeichen bei den Namen der Ortsgemeinden, sofern sie sich nicht in Ortschaften gliedern, nach dem Namen der Ortschaften, sofern diese nicht in Ortsbestandteile zerfallen, endlich bei allen Ortsbestandteilen angeführt. Während man also nicht bei jedem Ortsgemeinde- beziehungsweise Ortschaftsnamen solche Zeichen findet, fehlen sie bei den Ortsbestandteilen nie. Von der Angabe des topographischen Charakters, die stets mittels eines Zeichens erfolgte, sind die in mehreren Fällen dem Ortsnamen nachgesetzten Worte „Stadt, Vorstadt, Markt, Dorf“ und dergleichen zu unterscheiden, welche als intergrierender Bestandteil zu dem Namen der Ortsgemeinde, der Ortschaft, des Ortsbestandteiles, beziehungsweise der Katastralgemeinde gehören und den Wohnplatz von einem anderen gleichnamigen Wohnplatze derselben Bezirkshauptmannschaft unterscheiden. Als Beispiele mögen dienen einerseits die auf Seite 34 verzeichneten Ortsgemeinden Roßwald Dorf und Roßwald Markt, andererseits die auf Seite 38 sub Nummer 16 verzeichneten Ortschaftsnamen Tropplowitz Dorf und Tropplowitz Stadt. Letzteres Beispiel lehrt zugleich, daß die dem Ortsnamen nachgesetzten Attribute Stadt, Vorstadt, MArkt, Dorf etc. durchaus nicht den topographischen Charakter der Ortschaft zum Ausdruck bringen müssen, da, wie das obige Beispiel zeigt, der Ortschaft Tropplowitz Stadt bloß der Charakter eines Marktes zukommt.