Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren/212

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Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren
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      1914 Mai 1 brannte die erst vor einigen Jahrzehnten neu erbaute Kirche bis auf die Ringmauern nieder. Das Feuer teilte sich ihr von der Pfarrscheune mit, die durch einen noch nicht 12jährigen landfremden Knaben, der sich bettelnd im Orte herumtrieb, fahrlässig in Brand gesetzt war. Gerettet wurde nur das kostbare Altarbild und der Taufstein. Die drei Glocken der Kirche stürzten in die Tiefe und zerschellten. Ihre Trümmer wurden dann zur Munition verwandt: die ersten mecklenburgischen Glocken, die in Feindesland hinausgingen. Für den Gottesdienst wurde wieder das Gartenhaus der Pfarre hergerichtet, das diesem Zweck schon einmal, während des Baues der Kirche 1876–78, gedient hatte, wie es denn zu Anfang der 1880er Jahre auch interimistisches Pfarrhaus gewesen war. Mit der Wiederherstellung der Kirche konnte erst 1923 Dez. 1 begonnen werden; man hofft, sie bis Ende 1924 zu vollenden. Die Mittel für den Wiederaufbau, bisher 50 000 Mark, wurden von der Gemeinde zusammengebracht, da der Staat erklärte, nicht in der Lage zu sein, Mittel dafür bereitzustellen, wiewohl er die Verpflichtung dazu anerkannte. Das noch Fehlende hofft man (wie in alten Zeiten!) durch eine allgemeine Landeskollekte zusammenzubringen.


Hanstorf.

      Patronat in den Händen der Besitzer von Neuhof bis 1766, seither Landesherrschaft, Wahl-Pf. Die K. Bau aus Felsen und Backsteinen vom Ende des 13. oder Anfang des 14. Jhdts. Pfarrhaus von ca. 1825, mehrmals durchgebaut und vergrößert. Kb.: T. Tr. B. 1661.

      VK.: Heiligenhagen, komb. Mutterkirche, mit eigenem P. bis 1775, seither mit Hanstorf kombiniert. Patronat wohl vom 16. Jhdt. her Landesherrschaft[1] Die K. Bau aus Granitfelsen vom 13. Jhdt.

Pastoren seit 1627.
      Fr. P.: Jakob Grumke[2] 1541 (Vis.-Prot.: ist ein gelehrter gottesfürchtiger Prediger, eines ehelichen Lebens, hat bisher in etlichen Artikeln, als in der Absolution und andern, nicht eine gute Ordnung gehalten, will sich aber bessern, beklagt sich, es sei ihm unmöglich, sich, sein Weib und Kinder darauf zu erhalten). Ihm folgten (bei Schlie nicht genannt)

  1. Das Vis.-Prot. von 1542 notiert: Das Kerckenlehen wollen die Viniken (auf Neuhof) haben, aber Parum von Dannenberg (Herzogl. Rat, einer der Visitatoren) zeigt an, es gehöre E. F. G.
  2. Schlie hat: Grunicke. Das Protokoll nennt ihn aber Grumke.