Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/001
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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III.
Confessionelle Rechtgläubigkeit und theologische Streithändel.
Nach der religiösen Begeisterung, welche die Reformationszeit erweckt hatte, und nach dem hohen Beispiele, welches Luther in der Behandlung der Muttersprache und seiner Meisterschaft in der Bibelübersetzung gab, hätte sich erwarten lassen, daß eine Blütheperiode der theologischen Wissenschaft und der kirchlichen Beredsamkeit nachfolgen werde. Allein bald nach dem Heimgange des großen Reformators erkaltete die Begeisterung, und gerieth die Sprache in Verfall. Die größere Zahl der lutherischen Geistlichen war jetzt weniger religiös als theologisch gestimmt; die Epigonen hatten den Stoff, welchen die Reformatoren, Luther mit seinen Mitarbeitern und Schülern, aus der heiligen Schrift darlegten, zu formuliren und in logische Glaubenssätze zu bringen. Die Gottesgelehrten wurden Streittheologen. Sie hatten confessionelle Glaubensreinheit polemisch zu vertreten; leidenschaftliche Streitigkeiten störten den Frieden in und außer der Kirche; die Polemik artete nicht selten in orthodoxe Rechthaberei, ja in Angeberei und Verfolgungssucht wider die Andersdenkenden aus. Im Kanzelvortrage trat meistens an die Stelle herzlicher Wärme und sinnvoller Klarheit eine unfruchtbare Erörterung von Begriffen der Schultheologie. Welchen Eindruck die damaligen Predigten, selbst die der ersten Geistlichen des Landes, auf das vornehmere Publikum machten, läßt sich unter Anderm entnehmen aus einer Beschwerdeschrift des Magistrats der Stadt Schleswig. Sie ist gerichtet gegen den Dompropsten Christian Sledanus, früheren Professor der Theologie in Rostock, der freilich von Natur die Eigenthümlichkeit hatte, „daß er ohne Streit und Zank nicht leben konnte“. In dieser Beschwerdeschrift des Magistrates heißt es unter Anderm: „Der Doctor und Hauptprediger macht