Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11/VII

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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11
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dem vorliegenden Beispiele ist nebenbei bemerkt ersichtlich, daß es Ortsgemeinden, beziehungsweise Ortschaften gibt, bei denen kein Ortsbestandteil den Namen der Ortschaft, beziehungsweise der Ortsgemeinde führt, was namentlich in Ostschlesien sehr häufig der Fall ist.

      Ferner sind bei der Ortsgemeinde Polanka (Seite 60) in der Spalte „Ausstattung mit Institutionen“ eingetragenen Zahlen und Zeichen 11, 2) Vorlage:SYMBOL, Vorlage:SYMBOL III, 2 Vorlage:SYMBOL, Vorlage:SYMBOL, Vorlage:SYMBOL, Vorlage:SYMBOL, Vorlage:SYMBOL 214 m sind folgendermaßen zu lesen: In der Ortschaft (2) Polanka der gleichnamigen Ortsgemeinde (11) befinden sich folgende Institutionen: eine r. kath. Pfarre mit Pfarrkirche, eine dreiklassige Volksschule, zwei Hebammen, eine Feuerwehr, ein Spar- und Darlehenskassenverei, ein Postamt, eine Eisenbahnhaltestelle, deren Seehöhe über der Adria 214 m beträgt, ein Schloß, die Seehöhe der Pfarrkirche beträgt 241 m. Die auf der korrespondierenden Seite 61 sub linea auf die Bezugsnamen 11, 2) folgende Eintragung ist zu lesen: Die Ortschaft (2) Polanka der gleichnamigen Ortsgemeinde (11) zerfällt in die Ortsbestandteile Niederpolanka, Polanka Dolní, Dorf mit 128 Häusern und 1039 Einwohnern und in Oberpolanka, Polanka Horní, ebenfalls ein Dorf mit 133 Häusern und 1017 Bewohnern.

      Die der