Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/315
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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gefangen genommen und ihm eine Verschreibung auf 1000 Mark Silbers abgepreßt, wofür er 11 Bürgen seines Geschlechts stellen mußte, die nun in Gewahrsam der holsteinischen Ritter, der Gebrüder Otto und Heinrich von Barmstedt waren, und um deren Freilassung der Papst sich bemühte unter Androhung der Excommunication. Doch war es dies eigentlich wohl nicht, wohin gezielt wurde, sondern unmittelbar gegen den König, und dessen Anhänger war der Bischof Nicolaus, der freilich jene Constitution mit unterschrieben hatte, aber nur gezwungen, später, als er in der Schlacht auf der Loheide gefangen war nebst dem Könige und seiner Mutter 1261, von dem Erzbischofe, der nicht wenig dieser Niederlage der Königlichen Partei sich freute und selber herüberkam, mit Ketten belastet wurde. Er starb nach zweijähriger Haft, bald nachdem er derselben erledigt worden 1263.
Für die Schleswiger Bischöfe aber war die Lage sehr schwierig während der beständigen Streitigkeiten um das Herzogthum. Vielfältig finden wir, daß sie der Königlichen Partei zugethan gewesen. So war Jacobus, der 1287 verstorben, König Erich Glippings Kanzler. Besonders ist zu nennen Johannes Scondeleff oder Heß, der von 1372 an bis 1421 also 49 Jahre hindurch Bischof war. Er hatte dem Herzog Gerhard zum Dithmarscher Zuge eine beträchtliche Geldsumme vorgestreckt, die er von dessen Wittwe nicht wieder erhalten konnte. Da segnete er denn, als das Königliche Heer durch Flensburg rückte, dasselbe, daß es siegreich sein möge, dem Könige alle Lande bis an den Rhein zu gewinnen. Aber Timme Römer, Wulf Pogwisch und Lorenz Hesten, die adeligen Vormünder der Prinzen, überfielen ihn zu Flensburg, da er auf einer Reise war um Geld zum Bau der Domkirche einzusammeln,
Guardian der Franciscaner zu Braunschweig gerichtet ist (man sieht beiläufig daraus, wie die Franciscaner vom päpstlichen Hofe gebraucht wurden), erhellt, daß der Timmo oder Tuco, der als ein Laye der Schleswiger Diöcese bezeichnet wird, unter Jurisdiction des Herzogs von Braunschweig gestanden, auf dessen Befehl gehandelt habe. Daß die Braunschweiger Herzöge hier Pfandschaften besaßen, die erst 1297 an Graf Gerhard von Holstein übergingen, wissen wir anderweitig, s. Michelsens Nordfriesland S. 185. Ob Timmo oder Tuco der rechte Name des Edelmannes gewesen, ist schwer zu ermitteln, man möchte letzteres glauben, da er Danus genannt wird.