Handbuch der praktischen Genealogie/376

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Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
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Anteil jeder der drei Kräfte verschieden! — aus dem Naturwesen Mensch der soziale Mensch entsteht, dann wird er auch begreifen, inwieweit die genealogische Betrachtungsweise sowohl die Erkenntnis der Urformen gesellschaftlichen Daseins zu fördern als auch das Wesen höherer Formen der Vergesellschaftung zu beleuchten vermag.

Wenn heute der Genealogie die Anerkennung als selbständige Sozialwissenschaft von den maßgebenden Stellen, den Universitäten, noch bestritten wird, so beweist das nur, wie schwer sich deren Lehrkörper darein finden, daß auch auf anderem Boden als dem des akademischen Unterrichts neue Wissenszweige entstehen können; denn die Genealogie als Wissenschaft ist erwachsen aus der systematischen Zusammenfassung dessen, was die genaue Untersuchung einzelner Familien an Erkenntnissen zu Tage gefördert hatte. Ihren Anspruch auf Würdigung als Sonderwissenschaft — den äußeren Ausdruck findet dieser in dem Verlangen nach der Errichtung eines akademischen Lehrstuhls für dieses Fach — wird die Genealogie nur durchsetzen, wenn sie beweist, daß ihre neuen Erkenntnisse für die anderen Sozialwissenschaften wertvoll sind, d. h. wenn sie von deren Vertretern tatsächlich als ein unentbehrlicher Stein im einheitlichen Bau der Wissenschaft anerkannt wird. Zu dieser Anerkennung hat in allen ähnlichen Fällen — am auffallendsten ist es vielleicht bei der mehrerwähnten Soziologie — die Entwicklung einer besonderen Arbeitsmethode geführt, und deshalb ist es die wichtigste Aufgabe, die Eigenart genealogischer Forschungsweise nicht nur praktisch anzuwenden, sondern auch theoretisch zu analysieren.

Die wissenschaftliche Genealogie fängt erst dort an, wo die vorher gesammelten genealogischen Tatsachen sachlich gruppiert und verarbeitet werden, während die reine Feststellung verwandtschaftlicher Zusammenhänge, so schwierig sie sein mag, doch nur eine geschichtliche Vorarbeit darstellt, die in demselben Verhältnis zur genealogischen Forschung steht wie die Sammlung und Herausgabe geschichtlicher Quellen zur geschichtlichen Forschung und Darstellung. Und der Grundgedanke, auf dem die genealogische Forschung ruht, ist der, daß der Einzelmensch eine gedankliche Abstraktion ist, daß nur die Sippe, die durch Geschlechtsverbindung entstandene Gemeinschaft, ein bleibendes Element und den sich unendlich oft in gleicher Weise wiederholenden Grundbestandteil der Gesellschaft darstellt. Trifft das zu, dann darf grundsätzlich in sozialwissenschaftlichen Erörterungen nie die Einzelperson für sich den Gegenstand bilden, auch nicht eine lediglich arithmetische Summe von Einzelpersonen, sondern immer die Familie oder wenigstens die Einzelperson als Vertreter einer Familie unter Berücksichtigung der gesamten Blutsverwandtschaft.

Mit der grundsätzlichen Forderung, in sozialwissenschaftlichen Erörterungen überhaupt und im besonderen bei Beschreibung sozialer Bildungen das Einzelwesen stets als Glied der Familie, aus der es hervorgegangen ist, und nicht als allein stehende Größe zu betrachten, weiß vielleicht mancher zunächst nicht viel anzufangen. Deswegen soll hier an einigen Beispielen gezeigt werden, wie das gemeint ist, und dabei wird zugleich eine von der