Goldap/Standesamt G

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  • Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874,
    wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet.
    Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kostengründen keine hauptamtlichen Standesbeamten gab,
    war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen
    geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Goldap wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit
    Kirchspiel gegründet.[1] [2]