GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern

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Version vom 23. November 2014, 10:09 Uhr von PLingnau (Diskussion • Beiträge) (Kirchengemeinde Einführung an 1.1.1913)
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Vorgehen

  • Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern werden erfasst:
    • Kirchenkreise Symbol OK.svg
    • Dekanatsbezirke als „Dekanate“ Symbol OK.svg
    • Pfarreien
    • Kirchengemeinden (sofern es mehrere Kirchengemeinden in einer Pfarrei gibt oder wenn sich die Namen von Kirchengemeinde und Pfarrei unterscheiden)
    • Kirchen
  • Ist für eine Kirche ein Patrozinium bekannt, wird es mit „/“ erfasst.
  • Ist für die Pfarrei oder Kirchengemeinde ein Patrozinium gebräuchlich (z.B. bei mehreren Kirchen an einem Ort) wird es mit „/“ erfasst.
  • Sind die Pfarrstellen verschiedener Pfarreien miteinander kombiniert, wird das als Bemerkung (:TEXT ...:TEXT) bei den Pfarreien angegeben.
  • Werden Pfarrstellen einer Pfarrei dauerhaft durch Pfarrstellen anderer Pfarreien vertreten, wird das als Bemerkung (:TEXT ...:TEXT) bei den Pfarreien angegeben, wenn es keine GenWiki-Seite zur Pfarrei oder zum Pfarrort gibt. Die Vertretung wurder früher Verwesung genannt.
  • Historische Tochterkirchengemeinden (TKG) werden als „Kirchengemeinde“ erfasst und gemeinsam mit der „eigentlichen“ Kirchengemeinde der Pfarrei zugeordnet. Tochterkirchen werden als „Filiale“ erfasst. Zu den Begriffen, siehe HAB, Simon, S. 63[1].
  • Patronate (historische oder aktuelle) können als Bemerkung aufgeführt werden, wenn es keine GenWiki-Seite zur Pfarrei oder zum Pfarrort gibt.
  • Sofern eine Webseite der Pfarrei/Kirchengemeinde bekannt ist, wird diese aufgeführt.
  • Bei Kirchen und wird als Jahr der Entstehung - sofern bekannt - das Jahr oder Datum der Weihe genannt.
  • Exponierte Vikariate werden als Sprengel erfasst.
  • Vikariate (Pfarrvikariate, Stadtvikariate) werden als Sprengel erfasst, sofern zugehörige Orte bekannt sind.
  • Die Zuordnung von Orten zu einer Pfarrei/Kirchengemeinde erfolgt, sofern eine passende Quelle das ermöglicht. Die Straßeneinteilung der Sprengel wird nicht berücksichtigt.
  • Verwendete Quellen werden angegeben.
  • Als Konfessionskürzel wird „lu“ verwendet.

Quellen

Stand

Es werden alle Angaben überarbeitet (Juli 2014).

  • Dekanat Altdorf
  • Dekanat Ansbach
  • Dekanat Aschaffenburg
  • Dekanat Augsburg
  • Dekanat Bad Berneck
  • Dekanat Bad Neustadt an der Saale
  • Dekanat Bad Tölz
  • Dekanat Bad Windsheim
  • Dekanat Bamberg
  • Dekanat Bayreuth
  • Dekanat Castell
  • Dekanat Cham
  • Dekanat Coburg
  • Dekanat Dinkelsbühl
  • Dekanat Donauwörth
  • Dekanat Erlangen
  • Dekanat Feuchtwangen
  • Dekanat Forchheim
  • Dekanat Freising
  • Dekanat Fürstenfeldbruck
  • Dekanat Fürth
  • Dekanat Gräfenberg
  • Dekanat Gunzenhausen
  • Dekanat Heidenheim
  • Dekanat Hersbruck
  • Dekanat Hof
  • Dekanat Ingolstadt
  • Dekanat Kempten
  • Dekanat Kitzingen
  • Dekanat Kronach
  • Dekanat Kulmbach
  • Dekanat Landshut
  • Dekanat Leutershausen
  • Dekanat Lohr
  • Dekanat Ludwigsstadt
  • Dekanat Markt Einersheim
  • Dekanat Memmingen
  • Dekanat Michelau
  • Dekanat Münchberg
  • Dekanat München
  • Dekanat Naila
  • Dekanat Neumarkt in der Oberpfalz
  • Dekanat Neustadt an der Aisch
  • Dekanat Neu-Ulm
  • Dekanat Nördlingen
  • Dekanat Nürnberg
  • Dekanat Oettingen
  • Dekanat Pappenheim
  • Dekanat Passau - in Arbeit (Juni 2014)
  • Dekanat Pegnitz
  • Dekanat Regensburg - in Arbeit (Juni 2014)
  • Dekanat Rosenheim
  • Dekanat Rothenburg ob der Tauber
  • Dekanat Rügheim
  • Dekanat Schwabach
  • Dekanat Schweinfurt
  • Dekanat Selb
  • Dekanat Sulzbach-Rosenberg
  • Dekanat Thurnau
  • Dekanat Traunstein
  • Dekanat Uffenheim
  • Dekanat Wassertrüdingen
  • Dekanat Weiden in der Oberpfalz
  • Dekanat Weilheim in Oberbayern
  • Dekanat Weißenburg
  • Dekanat Windsbach
  • Dekanat Wunsiedel
  • Dekanat Würzburg

GenWiki & GOV

Seite im Genwiki

Seite im GOV

Organisation

Anhand der „Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“[2] erfolgt die Beschreibung der Organisation der Landeskirche.

  • Der Dekanatsbezirk (Dekanat) dient der Zusammenarbeit der ihm zugehörigen Kirchengemeinden. An dessen Spitze steht ein Dekan oder eine Dekanin.
  • Dekanatsbezirke werden zu Kirchenkreisen zusammengefasst. Der Oberkirchenrat bzw. die Oberkirchenrätin im Kirchenkreis ist ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin und führt in seinem bzw. ihrem Kirchenkreis die Amtsbezeichnung Regionalbischof bzw. Regionalbischöfin
  • Aus benachbarten Kirchengemeinden kann zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben eine Gesamtkirchengemeinde gebildet werden.
  • Eine Pfarrei (Seelsorgesprengel) kann aus mehreren Kirchengemeinden bestehen. Die Pfarrei kann aus einem oder mehreren Sprengeln bestehen. Einem Sprengel entspricht eine Kirchengemeinde.
  • Die Kirchengemeinde ist eine örtlich bestimmte Gemeinschaft von Kirchenmitgliedern, die sich regelmäßig um Wort und Sakrament versammelt, und in der das Amt der Kirche ausgeübt wird. Der Kirchengemeinde sind Orte bzw. Straßen zugeordnet. Kirchengemeinden als juristische Personen wurden mit der bayerischen Kirchengemeindeordnung vom 24.9.1912 eingeführt (HAB, Simon, S. 61 ff.[1]) und trat zum 1. Januar 1913 in Kraft[3]. Jede Pfarrei umfasst eine oder auch mehrere Kirchengemeinden.
  • Die Begriffe „Tochterkirchengemeinde“ und „Tochterkirche“ (Filiale) werden seit dem 1.12.1964 nicht mehr verwendet.[4]
  • Eine Pfarrei ist mit einer anderen kombiniert, wenn ein Pfarrer einer anderen Pfarrei diese nun „Nebenpfarrei“ zu betreuen hat. Vorher gab es meist eine Verwesung, d.h. eine zeitweise oder dauerhafte Vertretung, wobei Regeln einer Abgrenzung nicht klar erkennbar sind (HAB, Simon, S. 64[1]).
  • „Ständige Vikariate“ wurden durch Ministerialentschließung vom 1. Februar 1912 in Pfarreien umgewandelt (HAB, Simon, S. 64[1]).
  • Exponiertes Vikariat: anfangs nur eine Hilfsgeistlichenstelle mit dem Sitz außerhalb des Pfarrorts. 1928 wurde festgelegt, daß sie dem Dekanat unmittelbar unterstellt und verwaltungsmäßig den Pfarreien gleichgestellt sind. Die völlige rechtliche Lösung der Tochterkirchengemeinden, die Sitze exponierter Vikariate waren, von ihren Mutterkirchen erfolgte 1940 (KaBl 1940, S. 62) bzw. 1948 (KABl 1948, S. 31).
  • Der Evang.-Luth. Landeskirchenrat begann um 1930 mit einer systematischen Klärung der kirchlichen Zuordnung aller politischen Gemeinden. Sie wurde im Jahre 1948 - in einem Sonderfall erst 1956 - zu Ende geführt. Nun ist das gesamte bayerische Staatsgebiet auf Kirchengemeinden und Pfarreien aufgeteilt (HAB, Simon, S. 72[1]).

Patronate

Beginnend im Jahre 1966 wurden im Amtsblatt (KABl) Verzichte auf Patronate und Präsentationsrechte veröffentlicht[5]. Im „Kirchengesetz zur Einführung der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“[6], wurde in Artikel 15 festgelegt: „Privatpatronate, die nicht mit Lasten verbunden sind, werden aufgehoben. Mit Lasten verbundene Privatpatronate werden aufgehoben, sobald die Beteiligten sich über die Ablösung der Lasten geeinigt haben, oder das Patronat von Lasten freigestellt wird. Bis dahin bleibt es bei dem bisherigen Besetzungsverfahren. Entsprechendes gilt auch für sonstige Mitwirkungsrechte bei der Pfarrstellenbesetzung.“ Artikel 16[7] besagt: „Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft“. Somit wurden zum 1.1.1972 die restlichen lastenfreien Privatpatronate per Kirchengesetz aufgehoben.

Modellierung im GOV

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung

Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Gemeinden, Städte u.a. sein, siehe GOV-Daten Bayern.

Sofern die Orte einer Verwaltungseinheit vorliegen, ist bei den GOV-Einträgen der Orte ansonsten bei denen der Verwaltungseinheit die folgende Zeile einzufügen:

gehört zu „Kirchengemeinde“, [GOV-ID der Kirchengemeinde]

Beziehungen zu Gebäuden

Kirche und Filiale

Als Eintrag Kirche (GOV) wird die Kirche einer Kirchengemeinde (Pfarrei) erfasst.

Die Kirche einer Tochterkirchengemeinde wird als Filiale erfasst. Die Tochterkirchengemeinde wird als Kirchengemeinde erfasst.

Beziehung zu Archiven

Bearbeiter

Peter Lingnau (Ergänzung) und andere.


  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Simon, Matthias: Heft 1: Die evangelische Kirche, Bd. 1; München 1960, aus der Reihe: Kommission für bayerische Landesgeschichte (Hrsg.): Historischer Atlas von Bayern; ISBN 3 7696 9852 5, Nachweis im Bibliotheksverbund Bayern (BVB), Nachweis in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) (Beschreibung)
  2. Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. http://www.bayern-evangelisch.de/www/ueber_uns/kirchenverfassung.php
  3. Gesetz und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern 1912, Nr. 56, S. 911-972
  4. KABl. 1964, S. 33, Kirchengemeindeordnung §122: „Die bestehenden Kirchengemeinden (Pfarr-, Mutter- und Tochterkirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden) sind Kirchengemeinden (Gesamtkirchengemeinden) im Sinne dieses Gesetzes. Besondere Bezeichnungen wie Pfarr-, Mutter- und Tochterkirchengemeinden werden künftig nicht mehr geführt.“ KABl = Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern. Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Hrsg.) Bestandsabfrage in der Zeitschriftendatenbank (ZDB): [1]
  5. KABl 25/1966 v. 18.11.1966, S. 213
  6. KABl 1971, S. 298 ff.
  7. dito