Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/040

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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b.) der immer steuerbaren Nichtgemeindsglieder und
c.) der vorhin Steuerfreien
2 kr. 1,953 pf.

      Gießen den 16. Febr. 1820.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation.
in Gemeindesachen
Haberkorn. Günther.
vt. Görtz.



Dienstbestellungen und Character-Ertheilung.

      Des Großherzogs Königliche Hoheit haben am 2. des laufenden Monats, dem Amts-Physikus Dr. Adolph Goldmann, bisher zu Vöhl, die in dem Amte Bingenheim erledigte Amts-Physicats-Arztsstelle - dem bisherigen Physikats-Adjunkten und ausübenden Arzte Dr. Johann Bork, dermal zu Schotten, die in dem Amte Schotten erledigte Physicats-Arztsstelle zu übertragen - am 5. desselben, die beiden Regierungs- und Hofgerichts-Secretariats-Accessisten, Ludwig Franz Gottlieb Knorr, zu Gießen, und Philipp Bermann, von Vilbel, in die Zahl der Hofgerichts-Advocaten und Procuratoren zu Gießen aufzunehmen - und am 9. desselben, dem dahiesigen Pfarr-Amts-Candidaten Georg Friedrich Ludwig Neuenhagen, die erledigte erste Knabenlehrersstelle an der Stadtschule dahier, zu übertragen und demselben das Prädicat als Freiprediger beizulegen, gnädigst geruhet.

Straf-Erkenntnisse.

      Von dem Großherzoglich Hessischen Hofgericht zu Darmstadt sind seit dem 1ten Juli 1819 folgende Straf-Erkenntnisse ausgesprochen, und solche nach Beschreitung der Rechtskraft in Vollzug gesetzt worden:

Dauer der
Zuchthausstrafe
1) Durch Urtheil vom 17. Juli 1819 wurde Johann Michael Weyher von Wagenbach
wegen Falschmünzerey auf
Lebenslang
2) - - - - - - - Joh. Nicolaus Vetter von Winterkasten wegen
gleichen Verbrechens auf
Not. Ist am 2. Aug. 1819 gestorben.
Lebenslang
3) - - - 11. Sept. - - Privatscribent Amend dahier wegen Betrügerey,
Unterschleifen und Fälschungen auf
8 Jahre
4) - - - 27. Okt. - - Katharina Kraus von Homburg an der Ohm wegen
Diebstahls an ihrem Brodherrn und Unterschlagung auf
6 Monate

            verurtheilt.