Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/556
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
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4.) | Die Großherzoglichen Hofkammern zu Darmstadt und Giesen und die Großherzogliche Regierung zu Mainz, sind mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. |
Darmstadt den 22ten December 1820.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. von Kopp. Hofmann.
Durch das Absterben des Pfarrers Dingeldey zu Niederbeerbach, Amts Pfungstadt, ist die dasige Pfarrstelle in Eröffnung gekommen, und diese bisherige Pfarrey, zu Folge der höchsten Entschließung des Großherzogs Königl. Hoheit, nunmehr in zwey Pfarreyen abgetheilt worden.
Die eine davon, für welche der Pfarrsitz zu Niederbeerbach fernerhin bleibt, und deren reines Einkommen sich auf ohngefähr 850 fl. jährlich belaufen wird, begreift die Orte Niederbeerbach, Malchen, das Schloß Frankenstein und einige Mühlen, - die andere mit dem Pfarrsitz zu Oberbeerbach, welche jedoch erst nach vollendetem Pfarrhaus-Bau daselbst vergeben werden kann, die Orte Oberbeerbach, Schmalbeerbach, Stettbach und Steigerts in sich; was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken gebracht wird, daß über die Besetzung der ersteren, nach abgelaufener gesetzlicher Frist, Verfügung getroffen werden wird.
Darmstadt den 15ten December 1820.
von Grolman. Wernher.
Am 12ten Okt. l. J. ist der pensionirte Chausseegeld-Erheber Schweitzer zu Kloppenheim - am 25ten Nov. der Großherzogliche Oberforstrath Merk, der Großherzogl. Rechnungsjustifikator und charakterisirte Rechnungsrath Bojanus und der Großherzogl. Oberförster und charakterisirte Forstmeister v. Müller zu Gladenbach - am 30ten dess. der bei dem Rentamt Romrod angestellt gewesene Controleur Vetter - und am 14ten des laufenden