Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/508
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
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der Criminal-Processe, welche bei dem Assißengericht der Provinz Rhein-Hessen zu Mainz in dessen am 11ten September 1820 begonnen Sitzungen verhandelt worden. | |||||
Angeklagten |
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Trutzel (Appollonia) Ehefrau des Jacob Keil, Maurer in Worms. | Diebstahl an Weis- und Bettzeug mittelst Einbruchs und Einsteigens in dem Hause, und zum Nachtheile der Eheleute Sebastian und Anna Mar. Wimmers in dem untern Busche in der Gemarkung von Worms verübt. | Drei Jahre Gefängniß. Art. 401. da das Einbrechen und Einsteigen nicht als erwiesen angenommen. | |||
Stamm (Conrad) Wirth von Hohensülzen. | Freiwillige Verwundung mittelst eines Bengels, dem Bürgermeister Trumpler von Hohensülzen, während der Ausübung seiner Amtsverrichtung, vorbedächtlich zugefügt. | Art. 228. | |||
Reumer (Margarethe) von Dexheim, Dienstmagd zuletzt in Diensten bei Wittwe Prinz zu Guntersblum. | Hausdiebstähle zum Nachtheile von Johann Frank zu Alsheim, und von Wittwe Prinz zu Guntersblum verübt, während die Angeklagte bei ihr und Frank in Diensten stand. | Ein Jahr Gefängniß. Mittelrheinische Verordnung Art. 4. | |||
Lauth (Catharine) von Feitenheim, zuletzt Dienstmagd in Worms. | Nächtlicher Gelddiebstahl in einem bewohnten Hause zum Nachtheil von Johann Becher zu Worms verübt. | Statt dessen Haas. |
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Hess (Elisabethe) von Idstein, zuletzt Dienstmagd bei Georg Müller in Mainz. | Diebstähle an Geld zum Nachtheile des gedachten G. Müller verübt. während die Angeklagte bei demselben in Diensten stand. | Ein Jahr Gefängniß. Mittelrheinische Verordnung Art. 4. | |||
Petri (Peter) Taglöhner von Frettenheim. | Nächtlicher Diebstahl mittelst Einbruchs und Einsteigens in dem Hause von Hilar Wilging zu Frettenheim und zu dessen Nachtheile verübt. | Fünf Jahre gezwungene Arbeiten. Art. 381. §. 1. und 384 ohne Pranger, bestätigt durch Urtheil des Cassations-Gerichts. | |||