Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/183

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Großherzogtum Hessen‎ • Regierungsblatt 1820
Version vom 14. November 2014, 04:55 Uhr von Minhoefer (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
<<<Vorherige Seite
[182]
Nächste Seite>>>
[184]
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



der Gemeinde-
glieder
der immer steuerbaren
Nichtgemeindsglieder
der vorhin
Freien
kr.
pf.
kr.
pf.
kr.
pf.
zu Dorfgill 2
2,28
1
3,838
-
3,739
" Holzheim 2
3,042
2
2,0182
-
1,0122
" Griedel -
2,968
1
3,336
-
2,327

      Da indessen von den Gemeinden Wölfersheim, Gambach und Holzheim noch pro 1817 und 1818 bedeutende nicht länger zu verschiebende Communalausgaben zu leisten sind, so müssen die hierzu erforderlichen Gelder ebenfalls durch Erhebung aufgebracht werden und es kommt hiernach ferner auf einen Gulden Ortssteuerkapital:

kr.
pf.
kr.
pf.
kr.
pf.
zu Wölfersheim pro 1817 -
-
2
2,87764
-
3,15261
"
"
"
1818 -
-
2
1,50893
-
1,7839
" Gambach
"
1817 4
3,707
3
2,5686
-
2,8665
"
"
"
1818 4
1,9251
3
1,4729
-
1,7708
" Holzheim
"
1817 2
3,0226
2
1,83825
-
1,0122
"
"
"
1818 2
3,06336
2
1,856
-
1,0122
      Wornach im Ganzen, jedoch nach einem Register, ausgeschlagen werden muß:
" Wölfersheim
-
-
-
6
3,59437
1
1,75811
" Gambach
-
12
1,8344
9
3,1389
1
2,4081
" Holzheim
-
8
1,12796
7
1,71245
-
3,0366

      Diese Ausschläge sind indessen zu stark, als daß dieselben bei der durch Unordnungen vielerlei Art notorisch angegriffenen Zahlungsfähigkeit vor allen der zu Gambach Beitragspflichtigen auf einmal ausgeführt werden können, weshalb bestimmt wird, daß die für die übrigen Gemeinden ausgeschlagenen Gelder in zwei Zielen[GWR 1] bis zum ersten July d. J., die für die Gemeinde Gambach aber in mehrfachen Zahlungsterminen bis Ende dieses Jahrs erhoben werden sollen.
      Gießen den 15. März 1820.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation
in Gemeindesachen daselbst
                        Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Die Erhebung des Bedarfs zu den Communalausgaben der Gemeinden des Amts Niederweisel pro 1819.

      Den Gemeinden des Amts Niederweisel wird andurch gestattet, den Bedarf zu den Communalausgaben pro 1819 durch Erhebung von den Concurrenzpflichtigen aufzubringen. Es kommt hiernach auf einen Gulden Ortssteuerkapital:




Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: Zielern