Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/183
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
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glieder |
Nichtgemeindsglieder |
Freien | ||||||||
kr. | kr. |
kr. | ||||||||
zu | Dorfgill | 2 | 1 | - | ||||||
" | Holzheim | 2 | 2 | - | ||||||
" | Griedel | - | 1 | - |
Da indessen von den Gemeinden Wölfersheim, Gambach und Holzheim noch pro 1817 und 1818 bedeutende nicht länger zu verschiebende Communalausgaben zu leisten sind, so müssen die hierzu erforderlichen Gelder ebenfalls durch Erhebung aufgebracht werden und es kommt hiernach ferner auf einen Gulden Ortssteuerkapital:
kr. | kr. | kr. | |||||||
zu | Wölfersheim | pro | 1817 | - | 2 | - | |||
" | 1818 | - | 2 | - | |||||
" | Gambach | 1817 | 4 | 3 | - | ||||
" | 1818 | 4 | 3 | - | |||||
" | Holzheim | 1817 | 2 | 2 | - | ||||
" | 1818 | 2 | 2 | - | |||||
Wornach im Ganzen, jedoch nach einem Register, ausgeschlagen werden muß: | |||||||||
" | Wölfersheim | - | 6 | 1 | |||||
" | Gambach | 12 | 9 | 1 | |||||
" | Holzheim | 8 | 7 | - |
Diese Ausschläge sind indessen zu stark, als daß dieselben bei der durch Unordnungen vielerlei Art notorisch angegriffenen Zahlungsfähigkeit vor allen der zu Gambach Beitragspflichtigen auf einmal ausgeführt werden können, weshalb bestimmt wird, daß die für die übrigen Gemeinden ausgeschlagenen Gelder in zwei Zielen[GWR 1] bis zum ersten July d. J., die für die Gemeinde Gambach aber in mehrfachen Zahlungsterminen bis Ende dieses Jahrs erhoben werden sollen.
Gießen den 15. März 1820.
Haberkorn. Knorr. |
Den Gemeinden des Amts Niederweisel wird andurch gestattet, den Bedarf zu den Communalausgaben pro 1819 durch Erhebung von den Concurrenzpflichtigen aufzubringen. Es kommt hiernach auf einen Gulden Ortssteuerkapital:
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ Druckfehler in Textvorlage: Zielern