Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/175

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Den Ausschlag der wegen Unterstützung der Armen zu Seeligenstadt im Jahre 1817 entstandenen Kosten betreffend.

      Der Stadt Seeligenstadt ist unterm heutigen die Erlaubniß ertheilt worden, zur Bestreitung eines Theils der wegen Unterstützung der dasigen Armen im Jahr 1817 entstandenen Kosten die Summe von Sechshundert dreißig zwei Gulden nach dem extraordinären Steuerfuß Lit. B. auszuschlagen. Der hieran zu leistende Beitrag ist 2 Pfennig von dem Gulden Ortssteuer-Kapital.
      Darmstadt den 14.März 1820.

Großherzoglich Hessische für das Fürstenthum Starkenburg angeordnete Regierung.
Kekulé. von Kuder.
vt. Graul.



Die Erhebung der Communalbedürfnisse der Stadt Grüningen, Amts daselbst, pro 1819.

      Der unterm heutigen von der unterzeichneten Behörde zur Bestreitung der Communal-Ausgaben der Stadt Grüningen pro 1819 bewilligte Ausschlag beträgt auf einen Gulden Ortssteuer-Kapital:

kr.
pf.
a.) der Gemeindeglieder - 3,54878
b.) der immer steuerbaren Nichtgemeindsglieder - 2,68397
c.) der vorhin Steuerfreien - 2,18067

      Gießen den 1. März 1820.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation
in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görzt.



Die Erhebung des Bedarfs zu den Communal-Ausgaben der Gemeinden der Herrschaft Itter pro 1819.

      Den Gemeinden der Herrschaft Itter wird von der unterzeichneten Behörde andurch erlaubt, den Bedarf zur Bestreitung ihrer Communal-Ausgaben pro 1819 durch Erhebung von den Beitragspflichtigen aufzubringen. Es kommt hiernach auf einen Gulden Provinzial-Steuerkapital:

der Gemeinde-
glieder
der immer steuerbaren
Nichtgemeindsglieder
der vorhin
Freien
kr.
pf.
kr.
pf.
kr.
pf.
zu Vöhl 1 2,0763
1
1,2795
1 0,9277
" Asel - 2,2692
1
0,4509
1 0,4509